Die Saubermacher Dienstleistungs-AG ("Saubermacher") meldete am 29.8.2013 bei der Bundeswettbewerbsbehörde den geplanten Erwerb einer nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung an der Kärntner Restmüllverwertungs GmbH ("KRV") an der unter Vepflichtungszusagen mit Wirkung vom 10.10.2013 freigegeben wurde.