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Europäische Kommission überarbeitet Kronzeugenregelung

Das European Competition Network (ECN) hat das Kronzeugenregelungsmodell gestärkt, das als Grundlage für die Kronzeugenprogramme der einzelnen Mitgliedsstaaten dient.

Das Kronzeugenregelungsmodell wurde im Jahr 2006 verabschiedet, um für Unternehmen gleichzeitiges Einbringen von Kronzeugenanträgen bei verschiedenen nationalen Behörden zu erleichtern.

Die wichtigsten aktuellen Änderungen:

  • Alle Kronzeugen, deren Fall mehr als drei Mitgliedsstaaten betrifft und sich an die Kommission wenden, können zukünftig eine Zusammenfassung des Antrages (summary application) bei den nationalen Wettbewerbsbehörden einreichen. Bisher war dies nur dem ersten Kronzeugen erlaubt.
  • Für die Zusammenfassung des Antrages hat ECN ein Standard-Formular entwickelt.
  • Letztlich hat ECN eine Liste der nationalen Behörden veröffentlicht, die diese Zusammenfassung in englischer Sprache akzeptieren.

Die BWB wird auf dieser Basis als auch auf Basis des neuen Kartellgesetzes, das am 1.3.2013 in Kraft treten wird, das Handbuch zur Kronzeugenregelung für österreichische Fälle überarbeiten.