BWB nimmt Informationen zur Wettbewerbssituation gerne entgegen
Die Bundeswettbewerbsbehörde übernimmt im Rahmen der durch das neue ORF-G geschaffenen Auftragsvorprüfung die Funktion einer Formalpartei, die die Interessen des Wettbewerbs wahrnimmt.
In dieser Funktion nimmt die BWB Stellung zu den voraussichtlichen Auswirkungen des neuen Angebots auf die Wettbewerbssituation anderer in Österreich tätiger Medienunternehmen (§ 6a Abs 4 z 2 ORG-G) und kann gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erheben.
Betroffene können vertrauliche Informationen über die Auswirkungen des Vorhabens auf die Wettbewerbssituation auch direkt der BWB telefonisch unter 01 245 08 -0 oder per Mail an wettbewerb@bwb.gv.at übermitteln.