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Einbringung von Zusammenschlussanmeldungen - Feiertage

Bitte beachten Sie, dass die Bundeswettbewerbsbehörde am 8.12.2010, 24.12.2010 und am 31.12.2010 geschlossen ist. Die Einreichung von Zusammenschlussanmeldungen ist daher an diesen Tagen nicht möglich.

 

Am 23.12.2010, 30.12.2010, 3.1.2011, 4.1.2011, 5.1.2011 sowie am 7.1.2011 können Zusammenschlüsse in der Zeit von 8 bis 13 Uhr eingebracht werden.