Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.08.2008 folgender Zusammenschluss angemeldet: Beabsichtigte Aufstockung der Beteiligung der Loacker Recycling GmbH (Götzis) an der Häusle GmbH (Lustenau) von 24,92% auf 42,06% sowie der Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Dockal Recycling GmbH (Frastanz), einer Tochtergesellschaft der Häusle GmbH durch die Loacker Recycling GmbH.
Ein ähnlicher Zusammenschluss wurde unter Z-503 bereits am 27.8.2007 bei der BWB angemeldet. Damals hat die BWB die Prüfung auch in einem Verfahren vor dem Kartellgericht beantragt. Der Zusammenschluss wurde daraufhin zurückgezogen, nun aber am 29.8.2008 in ähnlicher Form (Z-800) erneut angemeldet. Die BWB hat die Abfallwirtschaft in Vorarlberg umfassend untersucht und ist zu folgendem Ergebnis gelangt.
Aus Sicht der BWB sind insbesondere Gewerbeunternehmen aus Vorarlberg bei einzelnen Abfallfraktionen auf funktionierenden Wettbewerb in Vorarlberg angewiesen. In der Praxis ist oftmals ein direkter Transport ins Ausland oder auch über den Arlberg nach Tirol nur bei großen Mengen wirtschaftlich sinnvoll.
Für funktionierenden Wettbewerb ist es daher entscheidend, dass die Wettbewerber in der Sammlung und Erfassung von Abfall in Vorarlberg über die Möglichkeit verfügen, eine Entsorgung unabhängig von den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen durchzuführen. Dies wäre dann gegeben, wenn eine Entsorgung / Verwertung nach der Sammlung / Erfassung auch jenseits der Grenze möglich ist, da die vorhandenen Anlagen in Vorarlberg im Wesentlichen im Eigentum der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen stehen.
Daher hat die BWB bei ihrer Prüfung gerade diese Punkte besonders beachtet und ist zum Schluss gekommen, dass sich im Gegensatz zur Prüfung des Zusammenschlusses vor einem Jahr zwei wesentliche Punkte geändert haben:
Erstens verfügen einzelne kleine Wettbewerber nunmehr bei allen relevanten Abfallfraktionen (insbesondere Restabfall aus Industrie und Gewerbe, behandeltes Holz) über entsprechende Genehmigungen und die Möglichkeit, den Abfall nach der Sammlung bzw. Erfassung direkt ins Ausland zu verbringen.
Zweitens hat ein Markteintritt in Vorarlberg stattgefunden (Rhomberg Recycling GmbH). Dieses Unternehmen verfügt nunmehr über einen Standort direkt in Vorarlberg und das notwendige Know-how.
Somit ist von keiner wesentlichen Verschlechterung der Wettbewerbssituation durch den Zusammenschluss auszugehen. Die BWB sah daher keine Notwendigkeit für eine Prüfung des Zusammenschluss auch in einem Verfahren vor dem Kartellgericht.