Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurde im Vorfeld mündlich über die beabsichtige Erhöhung der Anteile an Adeg von 24,9 auf 75 Prozent informiert. Eine offizielle Anmeldung des Zusammenschlusses, die bis dato nicht erfolgt ist, wurde angekündigt. Die Bundeswettbewerbsbehörde unter der Leitung von Theodor Thanner, Generaldirektor für Wettbewerb, wird das Vorhaben einer eingehenden Prüfung unterziehen.
"Wir wurden mündlich über die geplante Erhöhung der REWE Anteile an Adeg von 24,9 auf 75 Prozent informiert. Eine offizielle Anmeldung des Zusammenschlusses wurde uns ebenfalls angekündigt. Diese ist jedoch bis dato nicht erfolgt,“ erklärt Anita Lukaschek, verantwortliche Case-Handlerin in der Bundeswettbewerbsbehörde.
Die weitere Vorgangsweise, so die Expertin für Wettbewerbsfragen, ist abhängig von der Anmeldung des Zusammenschlusses, denn: Erst wenn der Zusammenschluss, allenfalls nach Pränotifikationsgesprächen, angemeldet ist, ist eine erste wettbewerbsrechtliche Beurteilung möglich. Das betrifft in Folge auch die Frage, ob das Verfahren vor der Bundeswettbewerbsbehörde oder vor der Europäischen Kommission geführt wird. Diese Zuteilung ist abhängig von den Umsätzen der beteiligten Unternehmen. „Wir werden uns auf jeden Fall mit der Europäischen Kommission beraten und auch abstimmen“, erklärt Anita Lukaschek abschließend.
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Dr. Anita Lukaschek
Bundeswettbewerbsbehörde
Tel: +43 1 245 08-325
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