Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten hat im Herbst 2006 den Beschluss gefasst, sämtliche unverbindliche Honorarleitlinien für Ziviltechnikerleistungen gem. § 33 Abs. 1 ZTK mit Wirksamkeit 31.12.2006 aufzuheben.
Diesem Beschluss gingen langjährige - zum Teil sehr schwierige - Verhandlungen zwischen den Wettbewerbsbehörden (BWB sowie Bundeskartellanwalt) und der Bundeskammer voraus. Bestätigt durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Wien als Kartellgericht vom 14. April 2005 (25 Kt 304, 315, 510, 526/04) sowie des Obersten Gerichtshofes als Kartellobergericht vom 20. Dezember 2005 (16 Ok 45/05) forderten die Amtsparteien die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten im Sommer 2006 dazu auf, eine Änderung vorzunehmen.
Die Honorarleitlinien widersprachen sowohl der österreichischen Rechtssprechung als auch der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes und der Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission. Sie waren geeignet, durch Angabe von konkreten Preisen den Preiswettbewerb zu beschränken.
Nunmehr wurden die Honorarleitlinien vom im Herbst 2006 neu gewählten Kammertag mit Wirksamkeit 31.12.2006 widerrufen. An der Erstellung neuer, rechtskonformer Kalkulationsrichtlinien für Architekten -und Ingenieurdienstleistungen wird zur Zeit gearbeitet.