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Das Vorgehen der BWB gegen Hard-Core Kartelle - Fragen und Antworten

Was ist ein Hard-Core Kartell?

Ein Hard-Core Kartell (Kernkartell) ist eine geheime Absprache zwischen Unternehmen auf derselben Stufe der Produktions- oder Vertriebskette, um Wettbewerb unter ihnen auszuschalten oder zu beschränken. In der Regel betrifft die Absprache die Festsetzung der An- oder Verkaufspreise, die Beschränkung der Produktion, die Aufteilung der Märkte, Zuteilung von Kunden oder Gebieten, Angebotsabsprachen oder eine Kombination dieser spezifischen Arten von Beschränkungen.

Warum sind Hard-Core Kartelle schädlich für die Volkswirtschaft?

Hard-Core Kartelle schaden den Konsumenten (dh den Endverbrauchern oder auch anderen Unternehmen) dadurch, dass die beteiligten Unternehmen höhere Preise als auf einem wettbewerbsbestimmten Markt verlangen und so unberechtigterweise höhere Gewinne erzielen.[1] Neben höheren Preisen vermindern Kartellabsprachen die Auswahl für die Verbraucher und bremsen Innovationen im Bereich der Produktentwicklung. Kartelle fügen unserer Volkswirtschaft gravierenden Schaden zu und sind der Beschäftigung abträglich.

Welche Rolle spielt die BWB bei der Kartellbekämpfung?

Gemäß § 1 WettbG obliegt es der BWB, funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen und das öffentliche Interesse in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts zu vertreten. Wenn Unternehmen den Wettbewerb – dem sie sich eigentlich stellen müssten –künstlich beschränken, dann wird die BWB diesen Verhaltensweisen rigoros entgegentreten und bei Kartellgericht die Verhängung einer Geldbuße (von bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes) gegen das jeweilig beteiligte Unternehmen beantragen.

Welche Mittel stehen zum Kampf gegen Hard-Core Kartelle zur Verfügung?

Zur Wahrung ihrer gesetzlichen Aufgaben stehen der BWB die Ermittlungsinstrumente Auskunftsverlangen, Hausdurchsuchung und Vernehmung von Zeugen und Beteiligten zur Verfügung. Wirksamstes Mittel zur Kartellbekämpfung ist das Kronzeugenprogramm der BWB. Dieses sieht vor, dass die BWB dem Kronzeugen als Gegenleistung für die uneingeschränkte Offenlegung aller Informationen zu einem Kartell Straffreiheit gewährt. Auf diese Weise wird den Kartellanten ein Anreiz gegeben, geheime Absprachen im Austausch für eine Bußgeldfreiheit anzuzeigen. 

Wie werden Geldbußen berechnet?

Die BWB zieht für die Bestimmung der Höhe der Geldbußen in ihrem Antrag an das Kartellgericht in der Regel die in den Leitlinien der Europäischen Kommission zur Festsetzung von Geldbußen enthaltene Methodik heran. Danach berechnet die BWB zunächst einen Grundbetrag, der einem bestimmten Prozentsatz des Umsatzes entspricht, auf den sich das kartellrechtswidrige Verhalten bezieht, multipliziert mit der Zahl der Jahre der Zuwiderhandlung. Der Grundbetrag kann sich für das einzelne beteiligte Unternehmen aufgrund mildernder oder erschwerender Umstände erhöhen oder verringern. Das Kartellgericht darf gemäß § 36 KartG keine höhere Geldbuße verhängen, als vom der BWB beantragt wurde. 

Wohin fließen die Einkünfte aus den Geldbußen?

Sämtliche Geldbußen fließen dem Bund zu und kommen der Allgemeinheit zugute. 

Geldbußenentscheidungen des Kartell(ober)gerichts auf Grund von Anträgen der BWB und des Bundeskartellanwaltes (Stand Dezember 2007)

Vom 1.7.2002 bis Dezember 2007 wurden ingesamt 85 Mio EUR verhängt.