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Bundeswettbewerbsbehörde stellt nach Abgabe einer Verpflichtungserklärung keinen Prüfungsantrag im Fall UFH Holding GmbH, Wien / Remondis Electrorecycling GmbH, Lünen.

Am 23.11.2007 haben UFH Holding GmbH, Wien, und Remonids Electrorecycling GmbH, Lünen, Deutschland, die beabsichtigte Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens/GU (UFH RE-cycling GmbH) mit Sitz in Wien bei der Bundeswettbewerbsbehörde angemeldet.

UFH Holding GmbH ist ein genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem für Elektroaltgeräte, somit auf dem vorgelagerten Markt der Organisation der Sammlung und Verwertung von Elektrogeräten tätig. UFH erreicht auf dem Systemmarkt für Kühlgeräte im Durchschnitt der letzten Jahre mehr als zwei Drittel Marktanteil. Remondis Electrorecycling GmbH ist ein international tätiges Entsorgungsunternehmen, das für dieses GU insbesondere Technologie bereitstellt.

Das Gemeinschaftsunternehmen soll auf dem nachgelagerten Markt der Entsorgung von Kühlgeräten tätig werden.

Nach Prüfung dieses Vorhabens ist die Bundeswettbewerbsbehörde mit ihren Bedenken an die anmeldenden Parteien herangetreten, um eine möglichst rasche Entscheidung (in Phase 1) zu ermöglichen.

Dies ist durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung der anmeldenden Parteien gelungen. Die Freigabe steht somit unter folgenden zwei Bedingungen:

1. Die Exklusivitätsvereinbarung bezüglich Anlieferung der gesammelten und übernommenen Kühlgeräte durch die Mutterunternehmen ausschließlich an das  GU wird auf fünf Jahre abgeschlossen (Zur Erklärung: Durch die ursprünglich vorgesehene Exklusivitätsvereinbarung wären a priori ca. zwei Drittel des Marktes dem Wettbewerb entzogen gewesen. )

2. Weiters wird das GU  seine Leistungen (ie Entsorgung der Kühlgeräte) Dritten und ihren Müttern zu denselben Preisen anbieten. Es darf keine Preisdiskriminierung geben.

Rückfragen:
Bundeswettbewerbsbehörde
Stefan Keznickl
fon: 01 / 24508 DW 326
stefan.keznickl@bwb.gv.at