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Bundeswettbewerbsbehörde stellt Geldbußenantrag wegen Verdachts von Kartellabsprachen im Chemikaliengroßhandel

Erneuter Kronzeugenfall

Bereits seit Ende Dezember 2006 führt die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) umfangreiche Ermittlungen im Chemiegroßhandel durch. Nun hat die BWB gegen einen Konzern beim Kartellgericht einen Geldbußenantrag – zunächst in noch unbestimmter Höhe – beantragt. Gegen ein weiteres Unternehmen, das als Kronzeuge vor der Bundeswettbewerbsbehörde ausgesagt hatte, wurde ein Feststellungsantrag eingebracht.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat nun gegen einen Konzern im Chemikaliengroßhandel beim Kartellgericht einen Geldbußenantrag – zunächst in noch unbestimmter Höhe – beantragt. Gegen einen anderen Konzern der Branche, der als Kronzeuge vor der BWB ausgesagt hatte, wurde lediglich ein Feststellungsantrag eingebracht.

Erneut Kronzeugenfall
Der Kronzeuge, dem wegen seiner Kooperation mit der Bundeswettbewerbsbehörde Straffreiheit gewährt wurde, hatte sich Ende Dezember 2006 an die BWB gewandt und die Kartellabsprachen im Bereich des Großhandels mit Industriechemikalien offengelegt. Die BWB hat daraufhin umfangreiche Ermittlungen durchgeführt und nach deren erfolgreichem Abschluss nun einen Antrag auf Geldbußen beim Kartellgericht beantragt. „Nach dem Aufzugskartell ist das nun ein weiterer Kronzeugenfall; weitere sind im Ermittlungsstadium", betont Stefan Keznickl, der Sprecher der Bundeswettbewerbsbehörde.

Ermittlungsergebnisse der BWB
Die mutmaßlichen Absprachen betrafen den Vertrieb von Industriechemikalien im Lagergeschäft. Im Einzelnen geht es um die Aufteilung von Neukunden unter den Kartellteilnehmern sowie die Festsetzung von Verkaufspreisen und den Austausch weiterer wirtschaftlich sensibler Marktinformationen. Die mutmaßlichen Absprachen dauerten von Mitte/Ende der 80er Jahre bis (zumindest) Ende 2006 und betrafen ganz Österreich, wobei in zwei Regionen Verfolgungsverjährung eingetreten sein dürfte.

Kartelle schädigen Verbraucherinteressen
Die von den Absprachen umfassten Industriechemikalien finden nach den Ermittlungsergebnissen der BWB eine Vielzahl industrieller und gewerblicher Abnehmer. Beispielsweise verwenden Hersteller von bestimmten Lebensmitteln die Chemikalien zur Reinigung von Flaschen und Produktionsanlagen. Ebenso werden sie in der Öl-, Gas,- Metall-, Kunststoff-, Futtermittel-, Bergbau-, Papier- und Zellstoffindustrie weiterverarbeitet. Haben diese Hersteller – aufgrund der kartellierten Preise – überhöhte Einstandspreise, werden diese in der Regel an die Verbraucher weitergegeben, die somit am Ende der Verkaufskette überhöhte Preise zahlen. BWB-Sprecher Keznickl: „Kartellabsprachen schädigen die Volkswirtschaft. Das Kartellgesetz sieht daher Geldbußen von bis zu zehn Prozent des Umsatzes des betroffenen Unternehmens vor."

Fragen und Antworten zur Verfolgung von Kartell finden Sie hier.

Rückfragen bitte an:
Bundeswettbewerbsbehörde
Stefan Keznickl
Tel.: 01 / 24508 326
Mail: stefan.keznickl[at]bwb.gv.at