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75,40 Mio EUR Geldbuße über fünf Aufzugs- und Fahrtreppenhersteller verhängt

Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht hat am 14.12.2007 insgesamt 75,40 Mio EUR Geldbußen über folgende Unternehmen verhängt:<br/><br/>·   Otis GmbH 18,2 Mio EUR,<br/>·   Kone Aktiengesellschaft 22,5 Mio EUR, <br/>·   Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH 25 Mio EUR,<br/>·   Haushahn Aufzüge GmbH 6 Mio EUR und<br/>·   Doppelmayr Aufzüge AG 3,7 Mio EUR.<br/><br/>In der ausgewogenen Entscheidung führte das Kartellgericht aus, dass die Unternehmen mehrere Jahre geheime Absprachen über die Aufteilung von Projekten, über Preise sowie über sonstige sensible Marktinformationen getroffen haben. Das Verfahren wurde nach umfangreichen und monatelangen Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beim Kartellgericht eingeleitet. Die Absprachen haben wesentliche Teile der Geschäftstätigkeit der Unternehmen betroffen: das Geschäft für Neuerrichtung sowie Wartung und Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen. Derartige Absprachen sind volkswirtschaftlich äußerst schädlich und wirken sich für Verbraucher nachteilig aus.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.<br/><br/>"Diese Entscheidung ist ein Erfolg für den Rechtsstaat und zeigt, dass Kartellbehörden rasch, zeitnah und effizient arbeiten und entscheiden", erklärte Theodor Thanner, Generaldirektor für Wettbewerb (BWB).<br/><br/>Kronzeugenregelung bewährt sich<br/><br/>"Mit diesem ersten großen Fall eines Kronzeugen haben die Kartellrechtsinstitutionen in Österreich eine Bewährungsprobe bestanden", zeigte sich Stefan Keznickl, Sprecher der BWB, erfreut.<br/><br/>Das Verfahren wurde im September 2006 durch ThyssenKrupp als Kronzeugen in Gang gesetzt. Das Unternehmen hat vor der BWB ausgesagt, wofür ihm im Gegenzug Straffreiheit gewährt wurde. Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde, die in enger Abstimmung mit dem Bundeskartellanwalt erfolgten, hat Otis als zweiter Kronzeuge ausgesagt, wofür eine Geldbußenminderung von 50 Prozent zugestanden wurde.<br/><br/>Kartellverstöße keine Kavaliersdelikte
<br/>"Diese wegweisende Entscheidung hat erneut gezeigt, dass sich Kartellabsprachen auch in Österreich nicht lohnen dürfen und dass Verstöße gegen das Kartellgesetz keine Kavaliersdelikte sind", betonte Stefan Keznickl von der BWB. Schon im Februar 2007 wurden gegen dieselben Konzernunternehmen Geldbußen von der Europäischen Kommission wegen ähnlicher Kartellverstöße in anderen EU-Staaten verhängt.<br/><br/>Rückfragen:<br/>Bundeswettbewerbsbehörde<br/>Stefan Keznickl<br/>Tel: 01 / 24508 326