Home » News » News 2006 » Detail

Europay Austria: Kartellgericht stellt Kartellabsprache und Missbrauch marktbeherrschender Stellung fest und verhängt Geldbuße von € 5 Mio.

Das Kartellgericht hat am 1.12.2006 in einer mündlichen Beschlussverkündung festgestellt, dass Europay Austria Zahlungsverkehrssysteme GmbH, Wien, durch Bestimmungen des "Bankomatvertrages" (Einsatz der Bankomatkarte/Debitkarte "Maestro" bei Händlern am POS-Terminal) von 1998 bis 2004 1. gegen das Kartellverbot und 2. gegen das Verbot des Missbrauches einer marktbeherrschender Stellung verstoßen hatte. Gleichzeitig hat das Kartellgericht eine Geldbuße von 5 Mio € verhängt.

 

Das Verfahren wurde durch eine Beschwerde eines Wettbewerbers der Europay Austria ausgelöst. Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt stellten im April 2006 Anträge auf Feststellung und auf Verhängung einer Geldbuße. 

In seiner Begründung hat das Kartellgericht ausgeführt, dass durch den Abschluss des Bankomatvertrages der Europay Austria mit österreichischen Banken (Bank Austria - Creditanstalt, Raiffeisen, Bawag PSK, Erste Bank etc.) Maßnahmen getroffen wurden (im Wesentlichen wurde für Wettbewerber der Europay Austria eine Art "Gebühr" fixiert), die im "hard core"-Bereich liegen (also sehr schwere Wettbewerbsverstöße sind) und die geeignet waren, Wettbewerb auf dem Markt für Debitkarten (Acquiring) zu beschränken und den Markt abzuschotten. Durch die festgestellten Verstöße ist eine hohe Bereicherung zu Lasten der Wettbewerber erfolgt.

Die Europäische Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) hat in ihrem Zwischenbericht über den EU-Zahlungskartenmarkt (April 2006) ebenfalls Wettbewerbsprobleme auf dem österreichischen Zahlungskartenmarkt (Debit- u. Kreditkarten) festgestellt. Insbesondere hat sie eine extrem hohe Unternehmenskonzentration konstatiert. Näheres zu diesem Bericht, welcher Anfang 2007 finalisiert werden soll: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/496&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en