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Es gibt kein „vorläufiges O.K.“ zum REWE/ADEG Deal

 

Aus leider neuerlich gegebenem Anlass (objektiv irreführende Medienmeldung) hält die BWB nochmals fest:

 

1. Der bloße Aktienerwerb in der Höhe von 24,9 % unterliegt in Österreich nicht der Fusionskontrolle und kann daher fusionskontrollrechtlich weder bewilligt noch verboten werden.

 

2. Ob sich in Zukunft ein anderes Bild ergeben könnte, kann nicht gesagt werden: Derzeit ist der BWB jedenfalls kein sonstiger Sachverhalt bekannt, der die vorliegende REWE-Beteiligung fusionsanmeldepflichtig macht. Es ist auch tatsächlich keine Fusionsanmeldung für Österreich eingebracht worden.

 

3. Die ursprünglich ins Auge gefassten Liefervereinbarungen sind infolge der Bedenken der BWB nicht abgeschlossen worden. Auch hier gibt es also derzeit nichts zu genehmigen oder zu untersagen.

 

4. Welche Vereinbarungen und welche Verhaltensweisen REWE um die Jahreswende abschließen bzw. zeigen wird, ist der BWB nicht bekannt. Auch hier gibt es also - jedenfalls derzeit - nichts zu bewilligen oder zu verbieten.

 

5. Selbstverständlich wird die BWB, sobald sie die tatsächliche Zusammenarbeit zwischen REWE und ADEG kennen wird, überprüfen, ob und inwieweit es gegen diese Zusammenarbeit „gerichtsfeste“ wettbewerbsrechtliche Einwendungen gibt. (Die von SPAR am Freitag, den 24.11.2006, vorgelegten umfangreichen Unterlagen werden, wie von der BWB bereits angekündigt, geprüft werden. Eine Äußerung dazu wird die BWB etwa Mitte Dezember 2006 abgeben.)

 

6. Insgesamt also: Von einem „vorläufigen O.K. der Behörde“ oder einem „Teilerfolg“ von REWE kann ebenso wenig die Rede sein wie davon, es gebe „vorerst grünes Licht“. Die BWB kann nämlich derzeit weder „grünes“ noch „rotes“ Licht geben.