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Wettbewerbsrechtsnovelle 2005 - Änderungen ab 1.1.2006

Am 1. Jänner 2006 treten das neue Kartellgesetz 2005 sowie eine Novelle des Wettbewerbsgesetzes (Wettbewerbsrechtsnovelle 2005) in Kraft. Die entsprechenden Gesetzestexte finden sie hier. In der Folge soll (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) auf die wichtigsten Neuerungen hingewiesen werden:

 

Im Bereich der Kartelle erfolgt nach Entfall der bisherigen "Kartellformenlehre" (Vereinbarungs-/Verhaltenskartell, Absichts-/Wirkungskartell) eine weitgehende Anlehnung an Artikel 81 EG durch Übernahme eines Legalausnahmesystems, dh es gibt künftig keine Genehmigungsverfahren. Desweiteren entfällt die bisher abweichend geregelte Behandlung vertikaler Vertriebsbindungen.

Erstmals wird mit der Wettbewerbsgesetznovelle 2005 im österreichischen Wettbewerbsrecht eine Kronzeugenregelung ("Leniency Program") verankert. Gemäß § 11 Abs 3 WettbG kann die Bundeswettbewerbsbehörde unter den dort genannten Voraussetzungen als Gegenleistung für die Mitwirkung eines Unternehmens an der Aufdeckung eines Kartells davon Abstand nehmen, die Verhängung einer Geldbuße zu beantragen.

Im Bereich des Zusammenschlußkontrollverfahrens kommt es neben einigen materiellrechtlichen Änderungen (wie zB der Modifikation der Aufgriffsschwellen, Behandlung kooperativer Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmen) insbesondere zu einer Neugestaltung des Ablaufs der ersten vierwöchigen Verfahrensphase.

Die Anmeldung samt Beilagen ist bei der Bundeswettbewerbsbehörde einzubringen (§§ 9, 10 KartG). Die Bundeswettbewerbsbehörde empfiehlt dazu weiterhin die Verwendung des Formblattes für die Anmeldung von Zusammenschlüssen. Für Anmeldungen ist eine Pauschalgebühr in Höhe von 1.500 € zu entrichten. Die Pauschalgebühr ist ausschließlich durch Bareinzahlung auf das PSK-Konto der Bundeswettbewerbsbehörde (Kontonummer: 5.080.070, BLZ 60.000) zu entrichten. Die ordnungsgemäße Vergebührung ist in der Anmeldung durch Beilage des Originals des Einzahlungsbelegs nachzuweisen. Bitte beachten Sie dazu auch die detaillierten Informationen im Abschnitt Zusammenschlüsse.

Einen Überblick über die Kartellrechtsreform 2005 bietet auch folgender Artikel (ecolex 07/05).