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Anmerkungen über Medienberichte zum Grazer Fahrschulkartell

Angesichts die Sach- und die Rechtslage entstellender Stellungnahmen betroffener Grazer Fahrschulinhaber zu der Bußgeldentscheidung des Kartellgerichts wegen Preisabsprachen, wie sie in den Medien kolportiert werden, hält es die BWB für richtig und notwendig festzustellen:

 

  1. Bei den Zusammenkünften von Grazer Fahrschulinhabern, in denen „über Preise gesprochen" wurde, ist dies in wettbewerbsbeschränkender und rechtswidriger Art und Weise geschehen. Kein einziges der von einer Geldbuße betroffenen Fahrschulunternehmen hat bloß wegen der bloßen Anwesenheit bei den genannten Zusammenkünften eine Geldbuße bekommen.
  2. Die Zusammenkünfte zur Preiskartellbildung waren sicher eine Reaktion auf regen Preiswettbewerb. Sie haben in weiterer Folge aber zu einer Beschränkung dieses Preiswettbewerbs zum Nachteil des Konsumenten geführt. Erst während der Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde wegen des Verdachts auf Preisabsprachen hat in Graz unter den Fahrschulen wieder mehr Preiswettbewerb Platz gegriffen. Nach dem Kenntnistand der BWB herrscht in Graz derzeit wieder intensiver Preiswettbewerb.
  3. Preisabsprachen werden von der Europäischen Kommission in ihren Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen als besonders schwere Verstöße bezeichnet und können im gegeben Fall durch keinen erkennbaren Ausnahmetatbestand gerechtfertigt werden. Im übrigen zeigten österreichweite Preisvergleiche, dass zahlreiche Fahrschulen klar unter den seinerzeitigen Kartellpreisen der betroffenen Grazer Fahrschulen lagen.