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Angekündigte Nachprüfung am 3.12.2004

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat die Generaldirektion Wettbewerb (Europäische Kommission) am 3.12.2004 bei einer angekündigten Nachprüfung in Österreich gemäß Art. 20 Abs. 5 der Verordnung 1/2003 unterstützt. Die sichergestellten Unterlagen werden nun von den zuständigen Beamten der Generaldirektion Wettbewerb ausgewertet. Insgesamt waren in Österreich 3 Beamte an der Nachprüfung beteiligt. Die Untersuchung richtet sich gegen ein international tätiges Chemieunternehmen. Die Nachprüfung erfolgte bei einem österreichischen Abnehmer des betroffenen Chemieunternehmens.

Die Europäische Kommission und die Bundeswettbewerbsbehörde haben die Nachprüfung aufgrund des begründeten Verdachtes, dass das betroffene Chemieunternehmen seine marktbeherrschende Stellung durch Koppelungsgeschäfte, Treue-Rabatte und langfristige, exklusive Lieferverträge missbraucht, durchgeführt.

Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist nach Artikel 82 EG verboten und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10% des Umsatzes des betroffenen Unternehmens bestraft werden.