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BWB behält Luftverkehr im Auge

Styrian Airways brachte bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde nach Art. 81 und 82 EGV gegen Austrian Airlines ein: AUA halte Auflagen, die ihr von der Europäischen Kommission im Verfahren bezüglich der Freistellung einer "Nachbarschaftsvereinbarung" zwischen AUA und Lufthansa auferlegt wurden und welche eine Stärkung des Wettbewerbs auf Flügen zwischen Deutschland und Österreich bezweckten, nicht ein. AUA versuche durch gezielte Billigangebote (€ 110,-; angeblich Verkauf weit unter dem Einstandspreis) genau auf jenen Strecken, die von Styrian Airways beflogen werden, Styrian Airways zu eliminieren. Dies widerspreche den Auflagen und stelle den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar.

Nach einer Einigung zwischen Styrian Airways und AUA und dem Abschluss eines sog. "Blocked Space Agreements" (gegenseitige Zurverfügungstellung von Kontingenten) für Flüge zwischen Graz - Düsseldorf und Graz - Stuttgart, wurden beide Beschwerden bei der Europäischen Kommission zurückgezogen. Die Bundeswettbewerbsbehörde wird den Fall dennoch weiter im Auge behalten.