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Bankomatkassen-Systeme

Wien, 23.12.2003. Das Kartellgericht hat ein Absichtskartell und den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Europay Austria auf dem Markt für POS-Zahlungssysteme („Bankomatkassen-Systeme") festgestellt und hat die Einhebung von überhöhten Transaktionsgebühren („Interchange Fees") für rechtswidrig erklärt.

Im Anschluss an die Pressemeldung vom 14.11.2003 teilt die Bundeswettbewerbsbehörde mit:

 

Das Kartellgericht hat am 17.12.2003 festgestellt, dass die Europay Austria Zahlungsverkehrssysteme GmbH, Wien,

 

  1. ein Absichtskartell (§ 10 KartG) mit ihren Vertragspartnern (praktisch alle österreichischen Banken) in Bezug auf eine Vereinbarung des Bankomatvertrages (Punkt 15 a) vereinbart hat sowie
  2. ihre marktbeherrschende Stellung (88% Marktanteil) gem. § 35 KartG auf dem Markt für unbare POS-Zahlungssysteme („Bankomatkassenzahlungen") dadurch missbraucht hat, dass sie im Rahmen des Bankomatvertrages mit ihren Gesellschaftern (das sind praktisch alle österreichischen Kreditinstitute) vereinbart hat, dass diese sich lediglich mit ihrer Zustimmung an anderen Unternehmen, die Systeme für die unbare Zahlungsabwicklung betreiben, beteiligen dürfen und weiters im Rahmen des Bankomatvertrages für nicht von ihr verwendete Systeme der Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs Transaktionsgebühren vereinbart hat, die im Verhältnis zu der dafür erbrachten Leistung bzw. der von Europay Austria für die ihr erbrachte Leistung zu bezahlenden Transaktionsgebühr sachlich unangemessen sind.

Der Antrag des Mitbewerbers Easycash wurde von der Bundeswettbewerbsbehörde im kartellgerichtlichen Verfahren nachhaltig unterstützt.

Die Entscheidung des Kartellgerichtes wird insofern weitgehende Auswirkungen auf den Markt für Bankomatkassenzahlungen haben als Wettbewerber der Europay Austria in Zukunft nicht mehr unangemessene Gebühren („Interchange Fees") verrechnet werden dürfen.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Weitere Informationen:<br/>Bundeswettbewerbsbehörde<br/>Dr. Stefan Keznickl<br/>Tel: 01/24508 DW 326