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Zusammenschluss Gerresheimer/Bormioli im Bereich Glas- und Kunststoffprodukte für die Pharmaindustrie unter Auflagen gestellt

Zusammenschluss

Am 07.10.2024 wurde bei der Bundeswettbewerbsbehörde erneut der beabsichtigte indirekte Erwerb sämtlicher Anteile an und alleinige Kontrolle über Bormioli Pharma S.p.A., Italien („Bormioli“), durch Gerresheimer AG, Deutschland („Gerresheimer“), als Zusammenschluss angemeldet.

Beteiligte Unternehmen

Das Unternehmen Gerresheimer stellt Glas- und Kunststoffprodukte insbesondere für die Pharmaindustrie her. Bormioli produziert ebenfalls Glas- und Kunststoffprodukte insbesondere für die Pharmaindustrie. Daneben produzieren beide Unternehmen auch für die Kosmetik-, Lebensmittel- und Getränkeindustrie.

Wettbewerbliche Bedenken der BWB

Im Zuge der Prüfung des Zusammenschlussvorhabens durch die BWB haben sich wettbewerbliche Bedenken hinsichtlich der zunehmenden Konzentration bei Primärverpackungen aus Kalknatronglas für die Pharmaindustrie ergeben: Ein horizontaler Zusammenschluss zweier im Wettbewerb stehenden Unternehmen kann sich insbesondere dann negativ auf Preise, Auswahl und Qualität für die Kundinnen und Kunden auswirken, wenn Markteintrittsbarrieren vorhanden sind.

Die Ermittlungen der BWB zeigten, dass die beteiligten Unternehmen nach dem Zusammenschluss hohe gemeinsame Marktanteile auf dem Markt für Primärverpackungen aus Kalknatronglas für die Pharmaindustrie aufweisen würden, der Markt von hohen Markteintrittsbarrieren gekennzeichnet ist und eine hohe Konzentration besteht.

Durchführung von Marktbefragungen

Die BWB hat im Rahmen ihrer Ermittlungen umfangreiche Marktbefragungen durchgeführt, um die Marktgegebenheiten besser einschätzen zu können. Es wurden sowohl Abnehmer bzw. Abnehmerinnen als auch Wettbewerber bzw. Wettbewerberinnen auf dem Markt für Primärverpackungen aus Kalknatronglas für die Pharmaindustrie sowie für die Kosmetik-, Lebensmittel- und Getränkeindustrie befragt. Dabei zeigte sich, dass der Markt für Primärverpackungen aus Kalknatronglas für die Pharmaindustrie von hohen Markteintrittsbarrieren geprägt ist. Beispielsweise ist für Produzentinnen und Produzenten von Kalknatronglasverpackungen für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie eine Produktionsumstellung auf Kalknatronglasverpackungen für die Pharmaindustrie und damit ein Markteintritt weder kurzfristig noch mit geringem Aufwand möglich.

Wettbewerbliche Bedenken durch Verpflichtungszusagen ausgeräumt

Um die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen, verpflichteten sich die Parteien gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt durch Abgabe von Verpflichtungszusagen zu Maßnahmen, die darauf abzielen, einen Wettbewerber („Remedy-Taker“) im Bereich Primärverpackungen aus Kalknatronglas für die Pharmaindustrie aufzubauen. Diese umfassen zusammengefasst für die Dauer von drei Jahren (mit Verlängerungsoption auf maximal fünf Jahre) folgende Punkte:

  • Übertragung eines Teils des Kundenstamms von Bormioli auf den Remedy-Taker;
  • Angebot von Bormioli eines Lohnfertigungsvertrages für den Remedy-Taker;
  • Unterstützung des Remedy-Takers bei der Entwicklung der eigenen Produktion durch Bormioli;
  • Bereitstellung einer Qualifizierungsprämie für Kundinnen und Kunden, die zum Remedy-Taker wechseln;
  • Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen durch einen unabhängigen Treuhänder.

Damit soll ein erfolgreicher Markteintritt ermöglicht werden.

Die Verpflichtungszusagen können hier abgerufen werden:

Verpflichtungszusagen Z-6738 Gerresheimer/Bormioli