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Verbotene Durchführung eines Zusammenschlusses: BWB stellt Antrag auf Verhängung einer Geldbuße iHv EUR 85.000 gegen Oras Invest

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 17.07.2023 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße iHv EUR 85.000 gegen Oras Invest Oy (Finnland), wegen einer verbotenen Durchführung eines Zusammenschlusses gestellt. Der Zusammenschluss wurde nachträglich bei der BWB (Z-6224) angemeldet. Der durchgeführte Erwerb von mehr als 25% der (Stimmrechts-) Anteile an der Uponor Oyj (Finnland) durch Oras Invest wurde mit Wirkung vom 13.04.2023 von der BWB freigegeben da er keine fusionskontrollrechtlichen Bedenken aufwies.

Oras Invest ist eine auf das Halten von Beteiligungen an Industrieunternehmen spezialisierte Holdinggesellschaft. Der Tätigkeitsbereich des Zielunternehmens lässt sich in Sanitär-, Innenraumklima- und Infrastrukturlösungen gliedern. Letzteres ist vor allem in Europa und Nordamerika aktiv.

Das Unternehmen Oras Invest hat kooperiert und zum Zweck der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung ein Anerkenntnis abgegeben.

Verbotene Durchführungen von Zusammenschlüssen

Unter einer verbotenen Durchführung versteht man die Durchführung anmeldebedürftiger Zusammenschlüsse, die ohne Genehmigung bzw in anderer Art und Weise als freigegeben durchgeführt werden. Wegen verbotener Durchführungen kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB eine Geldbuße verhängen. Insgesamt beläuft sich die Summe aller Geldbußen für verbotene Durchführungen von Zusammenschlüssen auf rund EUR 14 Mio in Österreich.