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Verbotene Durchführung eines Zusammenschlusses: BWB stellt Antrag auf Verhängung einer Geldbuße iHv EUR 550.000 gegen die HarperCollins Deutschland GmbH

Die Bundeswettbewerbsbehörde stellte am 03.07.2026 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße iHv EUR 550.000 gegen HarperCollins Deutschland GmbH wegen verbotener Durchführung eines Zusammenschlusses.

Der Zusammenschluss wurde nachträglich bei der BWB (Z-6885) angemeldet. 

Das Unternehmen hat der BWB den Verstoß selbstständig gemeldet, kooperiert und zum Zweck der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung ein Anerkenntnis abgegeben. 

Der von der verbotenen Durchführung betroffene Geschäftszweig ist das Verlegen und der Vertrieb von Büchern. 

Der durchgeführte Erwerb von 100 % der Anteile an Gräfe und Unzer Verlag GmbH durch HarperCollins Deutschland GmbH wurde mit Wirkung vom 16.04.2025 von der BWB freigegeben, da er keine fusionskontrollrechtlichen Bedenken aufwies.

Verbotene Durchführungen von Zusammenschlüssen

Unter einer verbotenen Durchführung versteht man die Umsetzung eines anmeldepflichtigen Zusammenschlusses ohne die erforderliche Genehmigung durch die BWB. Das Durchführungsverbot dient dem Schutz des Wettbewerbs vor potenziellen und tatsächlichen wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen.

Geldbußen nach dem Kartellgesetz

Nach dem Kartellgesetz sind Verhaltensweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Wird ein Zusammenschluss trotz einer Anmeldepflicht nicht angemeldet, kann die BWB mögliche wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen nicht rechtzeitig prüfen. Stellt das Kartellgericht einen Verstoß der Anmeldepflicht fest, kann es auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde eine Geldbuße von bis zu 10 % des im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes des betroffenen Unternehmens verhängen. Bei der Bemessung der Geldbuße werden insbesondere die Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, das Verschulden, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Kooperation des betroffenen Unternehmens berücksichtigt.