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Unlautere Handelspraktiken gegenüber Obstbauern: BWB brachte Geldbußenantrag gegen Großhändler beim Kartellgericht ein

Die Bundeswettbewerbsbehörde brachte am 23.2.2024 beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung angemessener Geldbußen wegen Verstößen gegen das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG) ein.

Der Antrag betrifft den Bereich der unlauteren Handelspraktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, und zwar konkret verschiedene Sorten von Äpfeln.

Als Ansprechstelle für Beschwerden betreffend Handelspraktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen hatte das Fairness-Büro (BMLF) die BWB über mögliche Verstöße eines Käufers auf der Großhandelsebene gegenüber zwei Obstbauern im Zusammenhang mit verspäteten Zahlungen für die von ihnen gelieferten Agrarprodukte informiert. Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde ergaben, dass beim Verkauf nichtverderblicher Agrarerzeugnisse in insgesamt 14 Fällen die Zahlungen später als 60 Tage nach Ende des Lieferzeitraums für diese Lieferungen erfolgten, wobei es sich überwiegend um Ratenzahlungen handelte, die sich über längere Zeiträume erstreckten. Dabei handelt es sich nach Ansicht der BWB um eine unzulässige Handelspraktik.

„Dieser Fall zeigt, wie eng die BWB und das Fairnessbüro zusammenarbeiten, um solche unfairen Praktiken abzustellen. Derart verspätete Zahlungen stellen eine unzulässige Belastung für die Bauern dar, wir gehen Beschwerden in diese Richtung mit Nachdruck nach!“ so die Generaldirektorin für Wettbewerb, Natalie Harsdorf-Borsch.

Das FWBG unterscheidet grundsätzlich eine maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen für verderbliche und von maximal 60 Tagen für andere Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse. Die Regelungen zum Zahlungsverzug sollen die durch diese Praktik bewirkte Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit von Lieferanten hintanhalten.

Die BWB ist die zuständige Durchsetzungsbehörde für Verstöße gegen das FWBG. Weitere Informationen finden sich im nachstehenden Link: https://www.bwb.gv.at/weitere-kompetenzen/unlauterer-handelspraktiken