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Supernova/XXXLutz: BWB stellt Ermittlungen wegen Verdachts der verbotenen Durchführung eines Zusammenschlusses ein

Die BWB wurde aufgrund medialer Berichterstattung auf Veräußerungen vormaliger Standorte von KIKA/Leiner durch die Supernova Invest GmbH (iF „Supernova“) an die SAR Leasing Gesellschaft mbH (iF „SAR“), eine Tochtergesellschaft der XXXLutz KG (iF „XXXLutz“) aufmerksam. Im Raum stand ein möglicher Verstoß gegen das Durchführungsverbot eines Zusammenschlusses. Die Ermittlungen wurden nun eingestellt.

Im Herbst 2024 wurde medial bekanntgegeben, dass bestimmte bereits im Jahr 2023 (im Zuge des ersten Sanierungsverfahrens der KIKA/Leiner) geschlossene Standorte der KIKA/Leiner an XXXLutz veräußert werden sollten. Nach dem Kartellgesetz können solche Transaktionen einen Zusammenschluss begründen und bei der BWB anmeldebedürftig sein, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzschwellen erreicht werden.

Eine Anmeldung der beschriebenen Erwerbsvorgänge zwischen Supernova und XXXLutz wurde jedoch nicht eingebracht. Zu prüfen war daher ein möglicher Verstoß gegen die Anmeldevorschriften und damit gegen das sogenannte Durchführungsverbot eines Zusammenschlusses. Aufgrund dieses Anfangsverdachtes leitete die BWB Ermittlungen ein, indem sie Auskunftsverlangen jeweils an Supernova und XXXLutz stellte.

Diesen Auskunftsverlangen kamen die Unternehmen fristgerecht und umfänglich nach. Die Ermittlungen ergaben, dass weder die gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzschwellen überschritten wurden, noch den Transaktionsgegenständen im Erwerbszeitpunkt der Charakter eines wesentlichen Unternehmensteils zukam. Den verfahrensgegenständlichen Standorten war kein operatives Geschäft betreffend den Möbelhandel mehr zuzuordnen. Die Erhebungen belegen lediglich den nicht anmeldepflichtigen Erwerb von Immobilien. Somit waren die Erwerbe bei der BWB nicht anmeldebedürftig. Die Unternehmen wurden über die Einstellung des Verfahrens informiert.