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Sprengnetter (Scout 24-Gruppe) zieht Übernahme von Opesata Beteiligungsverwaltungs GmbH; und IMMOunited GmbH; lexunited – online information system GmbH zurück

Die Sprengnetter GmbH („Sprengnetter“), ein Unternehmen der Scout24-Gruppe, meldete am 05.05.2025 den Zusammenschluss bei der BWB an. Die BWB stellte am 13.06.2025 aufgrund wettbewerblicher Bedenken einen Antrag auf vertiefte Prüfung des Zusammenschlusses an das Kartellgericht. Am 02.12.2025 zog Sprengnetter die Zusammenschlussanmeldung zurück. Da somit kein anmeldebedürftiger Zusammenschluss mehr vorlag, wies das Kartellgericht den Prüfungsantrag der BWB zurück.

Hintergrund

Das Unternehmen Sprengnetter GmbH beabsichtigte indirekt sämtliche Geschäftsanteile an und somit alleinige Kontrolle über die IMMOunited GmbH und lexunited – online information system GmbH zu erwerben. Die beteiligten Unternehmen sind im Bereich der digitalen Dienste für die Immobilienbewertung und Immobilienmarktanalyse sowie als Verrechnungsstelle in Österreich tätig. Über Verrechnungsstellen werden Informationen aus von öffentlicher Hand geführten Datenbanken und Registern bereitgestellt.

Verfahren vor dem Kartellgericht

Die BWB beantragte am 13.06.2025 die vertiefte Prüfung des Zusammenschlusses vor dem Kartellgericht. Es gab umfassende Bedenken, dass es durch den Zusammenschluss ua zu Preiserhöhungen, Verringerung der Wettbewerbsintensität sowie Erhöhung der Markteintrittsbarrieren kommen wird.

In der vertieften Prüfung durch das Kartellgericht waren ua die in der Zusammenschlussanmeldung getroffene sachliche Marktabgrenzung und die angegebenen Marktanteile zu beurteilen. Insbesondere war zu überprüfen, ob das Vorhaben eine marktbeherrschende Stellung der Zusammenschlussbeteiligten auf den relevanten Märkten begründen oder verstärken wird.

Im Auftrag des Kartellgerichts wurde ein wettbewerbsökonomisches Gutachten erstellt. Die BWB sieht sich in ihrer Vorgehensweise durch den Lauf des Verfahrens im Wesentlichen bestätigt.

Die Zusammenschlussanmeldung wurde am 02.12.2025 zurückgezogen. Das Kartellgericht wies den Prüfungsantrag der BWB mit Beschluss vom 03.12.2025 zurück, da diesem kein zu prüfendes Zusammenschlussvorhaben mehr zugrunde lag. Ein Pränotifikationsgespräch gab es vorab zwischen der Anmelderin und der BWB nicht.

Pränotifikationsgespräche

Unternehmen können der BWB bereits vor der fristauslösenden Anmeldung eines Zusammenschlusses Unterlagen übermitteln. Dies erfolgt im Rahmen eines Pränotifikationsverfahrens (Voranmeldung). Ein solches Verfahren ist besonders sinnvoll bei komplexen Sachverhalten oder wenn frühzeitig auf mögliche wettbewerbsrechtliche Fragen hingewiesen werden soll. Ziel ist eine effiziente Durchführung der Fusionskontrolle.

Die reguläre Prüffrist beträgt vier, höchstens sechs Wochen. Innerhalb dieser Frist entscheidet die BWB, ob die Fusion freigegeben, nur unter Auflagen freigegeben oder an das Kartellgericht zur vertieften Prüfung verwiesen wird.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.