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Sieben europäische Wettbewerbsbehörden veröffentlichen gemeinsame Erklärung zu den neuen EU-Fusionsleitlinien

Wettbewerb stärkt Europas Wettbewerbsfähigkeit

Die Europäische Kommission hat im April 2026 den Entwurf neuer EU-Fusionsleitlinien zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Damit sollen die bisherigen Leitlinien die Entscheidungs- und Rechtsprechungspraxis der letzten 20 Jahre sowie geänderte wirtschaftliche Realitäten, Herausforderungen und Fragestellungen bei Unternehmensfusionen abbilden. Sieben nationale Wettbewerbsbehörden der mittelgroßen EU-Mitgliedstaaten Österreich, Belgien, Tschechien, Griechenland, Irland, die Niederlande und Portugal begrüßen diesen Schritt und veröffentlichen dazu eine gemeinsame Erklärung.

Gemeinsames Statement der sieben Wettbewerbsbehörden

Die gemeinsame Botschaft ist klar: Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wirtschaftswachstum entstehen durch wirksamen Wettbewerb. Dieser schafft Innovationen, fördert Investitionen und sichert langfristig Wohlstand. Gleichzeitig bleibt der Schutz des Wettbewerbs das zentrale Ziel der europäischen Fusionskontrolle. 

Größe allein ist kein Wettbewerbsvorteil

Grenzüberschreitende Unternehmenszusammenschlüsse können Innovationen fördern, den Binnenmarkt stärken und Effizienzgewinne schaffen. Die Wettbewerbsbehörden unterstützen daher Fusionen, die den Wettbewerb fördern und wirtschaftliche Vorteile schaffen.

Gleichzeitig warnen die Wettbewerbsbehörden davor, die Fusionskontrolle allein mit dem Ziel größerer Unternehmensstrukturen zu lockern. Größe ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist, dass Wettbewerb erhalten bleibt. Denn eine übermäßige Marktkonzentration kann zu höheren Preisen, geringerer Auswahl sowie weniger Innovation und Investitionen führen. 

Wettbewerb und öffentliche Interessen gemeinsam betrachten

Die Wettbewerbsbehörden begrüßen, dass der Entwurf der Europäischen Kommission auch Aspekte wie Resilienz, Nachhaltigkeit oder die grenzüberschreitende Integration innerhalb der EU berücksichtigt. Diese Faktoren sollen jedoch nur dann in die Fusionsprüfung einfließen, wenn sie im konkreten Einzelfall positive Auswirkungen auf den Wettbewerb haben.

Die gemeinsame Erklärung spricht sich dafür aus, dass sowohl mögliche Vorteile als auch Risiken einer Fusion auf Basis einer fundierten wirtschaftlichen Analyse, belastbaren Fakten und klaren rechtlichen Maßstäben geprüft werden. Dadurch wird Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen und gleichzeitig ein wirksamer Wettbewerb geschützt. 

KMU brauchen offene und funktionierende Märkte

Ein besonderes Augenmerk legen die Wettbewerbsbehörden auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie bilden das Rückgrat der europäischen Wirtschaft und sind auf offene Märkte sowie funktionierenden Wettbewerb angewiesen. Übermäßige Marktkonzentration kann ihre Verhandlungsposition schwächen und ihre Wachstumschancen einschränken.

Die gemeinsame Erklärung unterstreicht daher, dass europäische Wettbewerbsfähigkeit nicht durch weniger Wettbewerb entsteht, sondern durch offene Märkte, Innovation und faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen jeder Größe. 

Wettbewerb ist kein Hindernis für Wachstum, sondern dessen Voraussetzung. Unternehmen investieren, steigern ihre Innovation und wachsen dort, wo sie sich im Wettbewerb behaupten müssen. Kleine und mittlere Unternehmen bilden mit 99 % aller Unternehmen das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft. Sie sind wesentliche Treiber von Innovation, Beschäftigung und Wachstum und profitieren in besonderem Maß von offenen Märkten und wirksamem Wettbewerb. Genau deshalb braucht Europa eine moderne Fusionskontrolle, die wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht und gleichzeitig den Wettbewerb schützt.“, erklärt Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde.

Die sieben Wettbewerbsbehörden bekräftigen ihre Unterstützung für den von der Europäischen Kommission eingeschlagenen Weg und werden auch künftig eng mit der Kommission zusammenarbeiten, um offene Märkte, einen funktionierenden Binnenmarkt und einen wirksamen Wettbewerb in Europa sicherzustellen. 

BWB brachte Stellungnahme zum Entwurf der Fusionskontrollleitlinien ein

Stellungnahme der BWB

Die BWB begrüßt die Aktualisierung und Modernisierung der Leitlinien sowie die Zusammenführung der bisher getrennten Behandlung der Aspekte horizontaler bzw vertikaler Zusammenschlüsse in einem Dokument. Im Juni reichte die BWB im Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission eine Stellungnahme zum Entwurf der überarbeiteten Fusionskontrollleitlinien ein und betonte unter anderem die Wichtigkeit folgender Punkte: 

  • Die BWB begrüßt die Modernisierung der Fusionskontrollleitlinien und die Zusammenführung horizontaler und vertikaler Zusammenschlüsse in einem Dokument. 

  • Wettbewerbsfähigkeit entsteht durch wirksamen Wettbewerb. Die BWB begrüßt, dass der Entwurf klar am Schutz des Wettbewerbs und am Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgerichtet bleibt und nicht dem Ruf nach einer Lockerung der Fusionskontrolle für European Champions nachgibt. 

  • Resilienz und Nachhaltigkeit können berücksichtigt werden, allerdings nur wenn sie als Wettbewerbsparameter im konkreten Einzelfall tatsächlich relevant sind.

  • Effizienzvorteile außerhalb des betroffenen Marktes dürfen nicht zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten gehen. Entscheidend bleibt, dass diese im relevanten Markt durch eine Fusion nicht schlechter gestellt werden. 

  • Sogenannte „Killer Acquisitions“ müssen weiterhin genau geprüft werden. Das geplante „innovation shield“ darf nicht dazu führen, dass wettbewerbsschädliche Übernahmen innovativer Unternehmen erleichtert werden.