Der Zusammenschluss wurde am 20.09.2026 bei der BWB angemeldet. Zur Basic-Fit-Gruppe gehört neben der Erwerberin auch der Fitnessstudioanbieter clever fit. Am 13.10.2026 beantragte die Anmelderin eine Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrags. Dadurch verlängerte sich diese Frist für die Amtsparteien von vier auf sechs Wochen.
Beteiligte Unternehmen
clever fit (Teil der Basic-Fit-Gruppe) und das Zielunternehmen Speedfit betreiben jeweils mehrere Fitnessstudios im Niedrigpreissegment in Österreich.
Ermittlungen und Marktbefragung
Im Rahmen der Ermittlungen forderte die BWB umfassende Daten und Informationen von den beteiligten Unternehmen an und prüfte diese eingehend. Zudem führte die BWB umfangreiche Marktbefragungen durch. Dabei wurden Wettbewerber der beiden Unternehmen im Bereich Fitnessstudios sowie weitere Betreiber von Fitness- und Gesundheitsanlagen befragt.
Marktabgrenzung
Im Einklang mit der bisherigen Entscheidungspraxis anderer Wettbewerbsbehörden und auf Basis der Ermittlungsergebnisse geht die BWB von einem Markt für Fitnessstudios im Niedrig- und Mittelpreissegment aus. Diese unterscheiden sich von Premiumfitnessstudios und spezialisierten Fitnessstudios unter anderem hinsichtlich der Preise, der Öffnungszeiten, der Betreuung durch qualifizierte Trainerinnen und Trainer, der Studiogröße, der angebotenen Fitnessleistungen sowie der angesprochenen Kundengruppen. Premiumfitnessstudios und spezialisierte Fitnessstudios (u. a. Frauenfitness- und CrossFit-Studios) sowie Studios für Kampfsport, Yoga oder Pilates, Turnvereine und Kletter- bzw. Boulderhallen sind nach Ansicht der BWB daher nicht Teil des relevanten Marktes.
In räumlicher Hinsicht ist dieser Markt nach Ansicht der BWB nicht weiter als 5-10 km abzugrenzen, wobei in urbanen Gebieten von engeren Einzugsgebieten auszugehen ist. Da die tatsächliche Erreichbarkeit aus Kundensicht und damit die räumliche Wettbewerbsintensität der einzelnen Standorte nicht ausschließlich anhand von Luftlinienradien beurteilt werden kann, sind auch die jeweiligen räumlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Wettbewerbliche Einschätzung
Die BWB untersuchte mögliche negative Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb und wertete die Ergebnisse der Marktbefragung aus. Dabei ergaben sich keine wettbewerblichen Bedenken, die einen Antrag auf vertiefte Prüfung durch das Kartellgericht (Phase II) gerechtfertigt hätten.
Die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrags lief somit am 03.11.2026 ab. Der Zusammenschluss kann daher durchgeführt werden.
Hintergrund zur Zusammenschlusskontrolle
Die BWB prüft angemeldete Zusammenschlüsse grundsätzlich innerhalb von vier Wochen (Phase I). Auf Begehren der Anmelderin kann diese Frist auf sechs Wochen verlängert werden. Bestehen wettbewerbliche Bedenken, können die Amtsparteien eine vertiefte Prüfung durch das Kartellgericht (Phase II) beantragen.
Auch Dritte, insbesondere Wettbewerber, Kunden und Lieferanten, können sich während des Prüfungsverfahrens mit wettbewerblich relevanten Informationen und Bedenken an die BWB wenden.