Im Hinblick auf die Höhe der Geldbuße wertete das Kartellgericht den wesentlichen Beitrag zur Aufklärung als mildernd und berücksichtigte ua die aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Da aus Sicht des Gerichts eine zu hohe Geldbuße bestandsgefährdend und nur schwer leistbar wäre, wurde diese mit EUR 6.000 bemessen. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Betroffenes Geschäftsfeld und betroffener Zeitraum
Betroffen von den Kartellabsprachen ist das Geschäftsfeld „Erstellung von Marktstudien“ im Zeitraum von April 2019 bis Juni 2021.
Ermittlungen der BWB
Die Ermittlungen der BWB ergaben, dass Unternehmen im Vorfeld von insgesamt fünf Auftragsvergaben für Studien von einem öffentlichen und von zwei privaten Auftraggebern Vereinbarungen mit dem Ziel getroffen haben, den Wettbewerb zu verhindern. Nach den Ermittlungsergebnissen wurden die Angebote sowie die jeweiligen Angebotspreise aufeinander abgestimmt, um Auftraggeber zur Annahme eines bestimmten Angebotes, nämlich jenes der KARMASIN RESEARCH & IDENTITY GMBH, zu bewegen. Die BB Research Affairs GmbH führte im Nachhinein in einigen Fällen Teile der jeweiligen Aufträge als Subunternehmen aus.
Die Strafverfolgungsbehörden übermitteln der BWB im Rahmen der laufenden Zusammenarbeit regelmäßig Sachverhalte, die für die Verfolgung von Kartellverstößen notwendig sind. Umgekehrt kommt die Bundeswettbewerbsbehörde ihrer Anzeigepflicht bei strafrechtlich relevanten Hinweisen nach und arbeitet in vielen Fällen eng mit der WKStA und dem BAK zusammen.
Weitere Verfahren gegen die Unternehmen KARMASIN RESEARCH & IDENTITY GMBH und Edeltraud Geppel-Mikes sind derzeit vor dem Kartellgericht noch anhängig.