Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB gegen Securitas eine Geldbuße iHv EUR 540.000

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht eine Geldbuße iHv EUR 540.000 gegen die Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH und die Securitas AB (gemeinsam „Securitas“) verhängt.

Securitas nahm an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen teil und/oder tauschte Informationen mit einer Wettbewerberin bei drei Ausschreibungen von nicht öffentlichen Auftraggebern im Markt für personelle Sicherheitsdienstleistungen aus. Die Zuwiderhandlung betrifft den Zeitraum August 2019 bis Dezember 2022.

Securitas kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis über die Zuwiderhandlung ab. Die BWB beantragte daher eine geminderte Geldbuße beim Kartellgericht. 

Geldbußen nach dem Kartellgesetz

Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.