Hintergrund
Die BWB begann im Jahr 2022 mit ihren Ermittlungen wegen des Verdachts vertikaler Preisabsprachen im Bereich des Handels mit Kopfhörern der Marke „Sennheiser“. In weiterer Folge wurden im September 2022 bei Sennheiser und Sonova - mittels Amtshilfe des deutschen Bundeskartellamtes - eine Hausdurchsuchung in Deutschland durch die Bundeswettbewerbsbehörde durchgeführt. Beide Unternehmen trafen im Bereich des Handels mit Consumer Electronics-Audioprodukten (Kopfhörern) der Marke „Sennheiser“ vertikale Preisabsprachen mit Handelspartnern, um die Einheitlichkeit und Stabilität der Endverkaufspreise zu fördern, den Preiswettbewerb zwischen den Handelsunternehmen zu hemmen und somit den Wettbewerb zu beschränken.
Unter vertikalen Preisabsprachen versteht man Absprachen zwischen Unternehmen, die auf unterschiedlichen Stufen der Lieferketten tätig sind.
Die Wettbewerbsverstöße erfolgten durch Sennheiser im Zeitraum von Mai 2015 bis Februar 2022 und durch Sonova von März 2022 bis September 2022.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Kronzeugenantrag - Kooperation
Sennheiser und Sonova brachten nach Beginn der Ermittlungen im Jahr 2023 bei der Bundeswettbewerbsbehörde einen Kronzeugenantrag ein. Sennheiser und Sonova kooperierten umfassend und vollständig mit der Bundeswettbewerbsbehörde. Diese Kooperation wurde bei der Bemessung der Geldbuße entsprechend berücksichtigt.
Die Unternehmen
Sennheiser ist ein führender Hersteller von Elektronikprodukten, insbesondere von Kopfhörern und Mikrofonen für unterschiedliche Anwendungen. Der Geschäftsbereich Consumer Electronics wurde im Wege eines Carve-Outs von Sennheiser abgetrennt und an Sonova veräußert. Unter einem Carve Out versteht man die Ausgliederung eines Geschäftsbereichs. Konkret wurde der Geschäftsbereich Consumer Electronics von Sennheiser an Sonova übertragen.
Sonova ist ein international agierender Anbieter von Lösungen rund um den Bereich Hören mit Schwerpunkt auf Consumer Hearing, Hörgeräte, Audiological Care und Cochlea-Implantate.