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„Good Bye“ Verbraucherbehördenkooperation – die BWB zieht Bilanz - Interessen der Konsumenten und Konsumentinnen bleiben weiterhin im Fokus der BWB

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) war 13 Jahre lang die zuständige Behörde für die Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften bei grenzüberschreitenden Fällen. In dieser Zeit konnten zahlreiche Fälle bearbeitet und ein starkes Netzwerk aufgebaut werden.

Das neue Verbraucherbehördenkooperationsgesetz wurde am 25.3.2021 im RIS veröffentlicht. Die BWB ist somit nicht mehr zuständige Stelle für Verbraucherbehördenagenden. Die Agenden wurden vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen übernommen.

Was ist die Verbraucherbehördenkooperation?

Die Verbraucherbehördenkooperation (engl. Consumer Protection Cooperation - CPC) ist ein verbraucherbehördliches Netzwerk, um gegen EU-weite grenzüberschreitende Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften vorzugehen.

Hierbei stehen vor allem Kollektivinteressen, also der Schutz einer Vielzahl an Verbrauchern, im Fokus. Die zuständigen nationalen CPC-Behörden sollen dabei im Wege der Amtshilfe miteinander kommunizieren und für die Abstellung von Verbraucherverstößen in verschiedenen Bereichen sorgen.

Diese Bereiche betreffen beispielsweise:

  • unlautere Geschäftspraktiken
  • E-Commerce
  • Pauschalreisen
  • Online-Verkauf
  • Passagierrechte
  • Geoblocking

Bilanz der BWB

Das CPC-Netzwerk und damit auch die BWB, haben sich in den letzten Jahren mit zahlreichen EU-weiten Themen befasst, welche die Konsumentinnen und Konsumenten betreffen:

  • Booking.com und Expedia haben sich verpflichtet, Änderungen in der Art und Weise vorzunehmen, wie Angebote, Rabatte und Preise den Verbrauchern präsentiert werden.
  • Airbnb hat die Art und Weise, wie es den Verbrauchern und Verbraucherinnen Übernachtungsangebote anbietet, verbessert. Zudem wurden angemessene und vollständige Preisinformationen (einschließlich aller obligatorischen Gebühren und Entgelte) vorgenommen.
  • Facebook, Twitter und Google+ haben aufgrund unlauterer Bedingungen in Social-Media-Verträgen ihre Nutzungsbedingungen aktualisiert und ein spezielles Verfahren, um problematische Inhalte zu signalisieren.
  • Die fünf führenden Autovermieter (Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt) hatten unklare Bedingungen für die Anmietung von Autos. Die Transparenz ihrer Angebote und den Umgang mit Schäden wurde nach dem Einschreiten der CPC-Behörden erheblich verbessert.
  • Apple iTunes und Google Play entwickelten Informationen zur Verfügbarkeit und zum Preis von Artikeln, die im Rahmen von Spielen gekauft werden können.
  • Bei Ryan Air wurden Gepäcksregelungen überprüft.
  • Beanstandung diverser Abofallen.

In Österreich wurden beispielsweise folgende Fälle behandelt:

  • Flugreisen (Darstellung des Preises): Es wurde nicht darüber informiert wie sich der Flugpreis genau zusammensetzt (Preis für das Ticket, Steuern, sonstige Gebühren etc). Hier handelte es sich um mehrere grenzüberschreitenden Sachverhalte zwischen Deutschland und Österreich. Entsprechende deutsche gerichtliche Entscheidungen zur Abstellung dieses Verhaltens sind bereits ergangen.
  • Circus (Werbung mit Wildtieren): Ein deutscher Circus warb in auf seiner Homepage und auf Plakaten vor Ort mit Wildtieren. Dies ist in Österreich gesetzlich verboten. Die BWB griff den Fall auf und es konnte die Abstellung des Verstoßes erfolgreich erwirkt werden.
  • Button-Lösung: Dabei wurde gegen die sogenannte „Button-Lösung“ (d.h. mit Anklicken der Registrierung hat der Verbraucher ein Abonnement abgeschlossen) und gegen das geltende Widerrufsrecht verstoßen. Insgesamt gab es etwa 1400 Geschädigte in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Es erfolgten intensive Ermittlungen. Im Ergebnis wurde der Verstoß abgestellt und die Webseite gelöscht.

Auch konnten in den letzten Jahren zahlreiche Aktionen der europäischen CPC-Behörden unter der Leitung der Europäische Kommission gesetzt werden. Hierzu wird jedes Jahr ein Thema festgelegt und Webseiten in der gesamten EU in einem gemeinsamen koordinieren Vorgehen durch die CPC-Behörden auf Einhaltung der verbraucherrechtlichen Vorschriften überprüft (sogenannte „Sweeps“). Die BWB überprüfte dabei zahlreiche Webseiten.

In den letzten Jahren wurden gemeinsame Aktionen in den folgenden Bereichen durchgeführt:

  • Fluggesellschaften (2007)
  • mobile Inhalte (2008)
  • elektronische Waren (2009)
  • Online-Tickets (2010)
  • Verbraucherkredite (2011)
  • digitale Inhalte (2012)
  • Reisedienstleistungen (2013)
  • Garantien für elektronische Waren (2014)
  • Verbraucherrechtsrichtlinie (2015)
  • Vergleichstools im Reisesektor (2016)
  • Telekommunikations- und andere digitale Dienstleistungen (2017)
  • Preise (Schwerpunkt „drip pricing“) und Rabatte beim Online-Einkauf (2018)
  • Lieferbedingungen und Widerrufsrechte (2019)

In den letzten Jahren konnte die BWB umfangreiche fachliche Expertise und Erfahrung im Vollzug sowie ein sehr gut funktionierendes Netzwerk mit anderen nationalen und europäischen Behörden aufbauen. Die Bilanz der BWB zeigt hierbei deutlich, dass im Bereich des Verbraucherschutzes effiziente Arbeit geleistet und damit eine Verbesserung für österreichische und europäische Konsumentinnen und Konsumenten gesetzt werden konnte.

Novelle des VBKG: Wechsel der Zuständigkeit von der BWB zum BEV

Mit 17.01.2020 trat die neue EU-Verordnung betreffend Verbraucherbehördenkooperation (VO (EU) 2018/302) in Geltung. Dies machte auch gesetzliche Anpassungen des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes (VBKG) in Österreich notwendig.

Im Zuge dieser Novellierung kam es auch zu einem Wechsel der Vollzugsbehörde: Demnach wird statt der BWB das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) zuständige Behörde sein.

Ich möchte mich insbesondere bei meiner Mitarbeiterin Frau Mag. Sigrid Tresnak und bei meinem Mitarbeiter Herrn Mag. Marcus Becka LL.M. für das unermüdliche Engagement in diesem Bereich in den letzten Jahren bedanken.

Selbstverständlich werden wir uns im Rahmen der Wettbewerbsaufsicht weiterhin stark für den Konsumenten und Konsumentin einsetzen. Dem zukünftig zuständigen Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wünsche ich  Erfolg bei der Bewältigung der neuen Verantwortung“,
so Generaldirektor Dr. Theodor Thanner.