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Generaldirektorin überreicht die Dekrete für zwei neue Fallabteilungen

Die Fallabteilung A sowie die Fallabteilung B wurden Anfang 2024 neu eingerichtet. Teresa Eckhard übernimmt die Leitung für die Fallabteilung A. Stefan Ruech übernimmt die Leitung für die Fallabteilung B.

Teresa Eckhard und Stefan Ruech sind seit vielen Jahren federführend in der BWB tätig. Am 07.05.2024 überreichte die Generaldirektorin offiziell die Dekrete zur Bestellung.

 „Mit der Besetzung der Leitungsposten der beiden neuen Fallabteilungen holt die BWB erfahrene Experten in Führungspositionen und schafft so die Grundlage in Zukunft noch dynamischer den Kartellrechtsvollzug in Österreich sicherzustellen.“ erklärt die Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch.

Die Fallabteilungen A und B werden durch Jurist:innen sowie Ökonom:innen gebildet und haben die Durchführung aller Verfahrensarten in jeweils bestimmten Sektoren zur Aufgabe.

Die Fallabteilung A

Dr. Teresa Eckhard, LL.M. ist seit 2016 als Referentin in der BWB tätig. Zuvor war sie bei einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien tätig. Seit 2018 ist sie Teil der Prozessführungsabteilung der BWB, wobei sie seit 2020 die Stellvertretung der Abteilungsleiterin innehatte. Ihre Arbeitsschwerpunkte lagen bisher in der Führung von kartellgerichtlichen Verfahren und der Begleitung von größeren, komplexen Kartellfällen.

Die Fallabteilung A ist verantwortlich für die Durchführung von Ermittlungen, der Fusionskontrolle, Pränotifikationsverfahren, Sektorale Expertise u. Wissensmanagement sowie Vorbereitung von Verfahren. Vordergründig sind dabei folgende Sektoren: Energie, Grundstoffe, Touristik, Umwelt, Entsorgungswirtschaft und Chemie, Verkehr, Fahrzeugbau, Immobilien, Landwirtschaft, Handel, Industrieproduktion und sonstige Dienstleistungen. Zudem sind die Angelegenheiten des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Angelegenheiten des Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG) sowie Angelegenheiten der Verordnung 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten B2B-VO teil der Expertise der Fallabteilung. In der Abteilung sind zusätzlich zwei Referate eingegliedert, die sich auf das UWG sowie dem FWBG spezialisieren (siehe Pressemeldung vom 18.3.2024).

Die Fallabteilung B

Mag. (FH) Mag. Stefan Ruech ist seit November 2016 bei der Bundeswettbewerbsbehörde. Mit August 2022 hat Mag. (FH) Mag. Stefan Ruech - bis zur nunmehrigen Bestellung zum Leiter der Fallabteilung B - die Funktion des stellvertretenden Leiters der Rechtsabteilung wahrgenommen. Vor der Bundeswettbewerbsbehörde war Mag. (FH) Mag. Stefan Ruech als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Wien in den Bereichen Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie Gesellschaftsrecht/M&A tätig. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Ermittlungen in Kartell- und Zusammenschlussverfahren, Grundsatzfragen sowie Hausdurchsuchungen. Er ist zudem Autor zahlreicher Fachpublikationen und hält regelmäßig sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene Vorträge zum österreichischen und europäischen Kartell- und Wettbewerbsrecht.

Auch die Fallabteilung B ist für die Durchführung von Ermittlungen, der Fusionskontrolle, Pränotifikationsverfahren, Sektorale Expertise u. Wissensmanagement sowie der Vorbereitung von Verfahren verantwortlich. Dabei stehen folgende Sektoren im Fokus: Bauwirtschaft, Information, Telekommunikation, Medien, Freizeitwirtschaft, Unterhaltung und Post; Gesundheit, Pharmazie, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Konsumgüter sowie Maschinen- und Anlagenbau. Zudem spezialisiert sich die Fallabteilung in den Angelegenheiten des DMA, der Wahrnehmung der Kompetenzen nach ORF-Gesetz sowie der Wahrnehmung der Überwachungs-und Ermittlungsbefugnisse des Interbankenentgeltevollzugsgesetz (IEVG).