Home » News » Detail

Geldbuße gegen Salesforce wegen verbotener Durchführung eines Zusammenschlusses

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verhängte das Kartellgericht am 22.04.2021 eine Geldbuße iHv EUR 100.000 gegen das Unternehmen Salesforce.com, Inc., USA, wegen einer verbotenen Durchführung eines Zusammenschlusses für den Zeitraum vom 01.08.2019 bis 22.10.2020. Salesforce meldete nachträglich den Erwerb sämtlicher Anteile an der Tableau Software, Inc., USA, und den dadurch erlangten Erwerb der alleinigen Kontrolle bei der BWB an. Der Zusammenschluss wurde am 23.10.2020 freigegeben.

Das Unternehmen Salesforce.com, Inc., stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: Software

Erklärung: Unter einer verbotenen Durchführung versteht man die Durchführung anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse, die ohne Genehmigung bzw. in anderer Art und Weise als freigegeben durchgeführt werden. Wegen verbotener Durchführungen hat das Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde eine Geldbuße zu verhängen.