Die BWB hatte am 09.03.2023 beim KG einen Antrag auf Verhängung einer angemessenen Geldbuße gegen Unternehmerin Edeltraud Geppel-Mikes wegen der Beteiligung an Absprachen über Angebotspreise zwischen Wettbewerbern im Bereich der Erstellung von Marktstudien gestellt (siehe Pressemitteilung vom 13.03.2023). Mit Blick auf die untergeordnete Beteiligung sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit änderte die BWB ihren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße auf einen Antrag auf Feststellung einer Zuwiderhandlung während des laufenden Verfahrens ab.
Das KG stellte zunächst nur bei zwei von vier Aufträgen im Rahmen des Meinungsforschungskartells Absprachen fest. Das Gericht begründete dies damit, dass die zwei anderen betroffenen Aufträge Gegenstand eines Strafverfahrens waren, welches mit einer Diversion erledigt wurde.
Gegen diesen Beschluss erhob der Bundeskartellanwalt Rekurs, welchem der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht (KOG) Folge gab (16Ok5/23f) und dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung auftrug. Mit dem zweiten Verfahren vor dem KG wurde dem Antrag der BWB auf Feststellung einer Zuwiderhandlung der BWB zur Gänze Folge gegeben.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Ermittlungen abgeschlossen
Die Ermittlungen der BWB gegen das aufgedeckte Meinungsforschungskartell sind nun abgeschlossen.
Zum Hintergrund:
- Im März brachte die Bundeswettbewerbsbehörde Anträge auf Geldbuße gegen die Unternehmen KARMASIN RESEARCH & IDENTITY GMBH, BB Research Affairs GmbH verbunden mit Beinschab Business GmbH, sowie Edeltraud Geppel-Mikes ein (Pressemitteilung vom 13.3.2023).
- Das Kartellgericht verhängte gegen die Unternehmen BB Research Affairs GmbH und Beinschab Business GmbH eine Geldbuße iHv EUR 6.000 im Juli 2023 (Pressemitteilung vom 26.7.2023).
- Der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht bestätigte die Geldbuße iHv EUR 50.000 für Karmasin Research & Identity GmbH (Pressemitteilung vom 21.6.2024).