Am 11. September richtete sich der Workshop an Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner, der Wirtschaft und des Privatsektors. Unter dem Titel „Stärkung der Compliance zur Bekämpfung von Bieterabsprachen“ standen zentrale Präventionsinstrumente wie Hinweisgebersysteme, Kronzeugenprogramme und wirksame Compliance-Maßnahmen im Fokus. Vorträge der OECD, der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie der BWB beleuchteten den nationalen und internationalen Rechtsrahmen, gaben Einblicke in aktuelle Fälle und verdeutlichten die Rolle von Unternehmen und Institutionen bei der frühzeitigen Erkennung von Absprachen. Ein hypothetisches Fallbeispiel ermöglichte es den Teilnehmenden, das Gelernte unmittelbar in der Praxis anzuwenden.
Am 12. September widmete sich der Workshop der „Stärkung der richterlichen Kontrolle im Kampf gegen Bieterabsprachen“. In Vorträgen und Diskussionen wurden die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs durch Hon.-Prof. Mag. Dr. Andreas Kumin, Richter am EuGH sowie die Entscheidungspraxis des Kartellgerichts durch Mag. Sonja Köller-Thier, Senatspräsidentin des OLG Wien beleuchtet. Zudem wurden aktuelle Fälle der BWB präsentiert und die internationale Perspektive der OECD vorgestellt. Abgerundet wurde der Workshop durch einen Vortrag von Daniel Madari, WU Wien, zum Private Enforcement und der Berechnung von Schadenersatzansprüchen.
„Prävention, Wissensaustausch und Dialog können einen wichtigen Beitrag leisten, damit nachhaltig Absprachen bei Ausschreibungen künftig gar nicht stattfinden. Es freut mich, dass die Initiative der BWB so viel Anklang und Unterstützung gefunden hat.“, erklärt Generaldirektorin Natalie Harsdorf.
Das Projekt wird von der Generaldirektion für die Unterstützung von Strukturreformen (GD REFORM) finanziert und gemeinsam von OECD und BWB umgesetzt.