Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten
Fairnesskatalog bietet Verhaltensgrundsätze
„Basierend auf diesen Erkenntnissen und den regelmäßigen Erfahrungen aus der Praxis haben die BWB und die E-Control gemeinsam einen Fairnesskatalog mit acht Grundsätzen für ein verantwortungsvolles Handeln von Strom- und Gaslieferanten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinunternehmen erarbeitet. Die Grundsätze verstehen sich als praxisnahe Verhaltensregeln, die über die bestehenden gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.“, erläutert der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch.
Insbesondere sollen Strom- und Gaslieferanten künftig
- ein wettbewerbsförderndes Verhalten anstreben,
- die diskriminierungsfreie Behandlung aller Kundinnen und Kunden fordern,
- eine verbraucherfreundliche Produkt- und Preisgestaltung sicherstellen und
- die Transparenz im Markt erhöhen.
Ein erster Entwurf des Fairnesskatalogs wurde vom 9. Dezember 2025 bis zum 20. Januar 2026 in einer offenen Konsultation mit der Branche und weiteren Stakeholdern diskutiert. Die erhaltenen Rückmeldungen wurden dankend aufgenommen und sind in die finale Fassung des Katalogs eingeflossen.
Strom- und Gasbranche können sich zum Fairnesskatalog bekennen
Der Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten für Verbraucherinnen und Verbraucher und Kleinunternehmen wird am 19. März 2026 von der BWB und der E-Control veröffentlicht. „Strom- und Gaslieferanten sind eingeladen, dem Fairnesskatalog freiwillig beizutreten. Lieferantinnen und Lieferanten, die sich zum Fairnesskatalog bekennen, werden auf der Website der BWB öffentlich gelistet. Durch die Unterstützung der Fairnessgrundsätze können Strom- und Gaslieferanten ihre Verantwortung und ihr Engagement für mehr Wettbewerb sowie für die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher im Kleinkundenmarkt sichtbar unterstreichen. Der Fairnesskatalog bietet dabei einen unbürokratischen Rahmen, um ein klares Zeichen für faires Verhalten zu setzen. Faires Handeln stellt zugleich einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil dar. In anderen Sektoren, wie etwa der Lebensmittelbranche, konnten sowohl die Bundeswettbewerbsbehörde als auch die Branche selbst bereits positive Erfahrungen mit der Anwendung von Fairnessgrundsätzen sammeln.“, betont die Generaldirektorin der BWB, Natalie Harsdorf.
Der Fairnesskatalog ist auch bei der E-Control zu finden:
www.e-control.at/marktteilnehmer/strom/strommarkt
www.e-control.at/marktteilnehmer/gasmarkt