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BWB stellt Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen Facebook wegen nicht angemeldeter Übernahme von GIPHY

Facebook kooperiert mit der BWB im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung und akzeptiert die von der BWB beantragte Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro.

Hintergrund

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die BWB Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, welcher im Mai 2020 durchgeführt wurde. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde. Am 04.06.2021 stellte die BWB beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook/GIPHY. Der Antrag basiert auf einem Settlement mit Facebook. Facebook hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie Waiver of Confidentiality hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Verstoß gegen das Durchführungsverbot

Die Ermittlungen der BWB haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle wurde insbesondere für Zusammenschlüsse eingeführt, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Im Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY konzentrierte sich die Prüfung der BWB vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB gelangte zum Ergebnis, dass GIPHY in Österreich in erheblichem Umfang tätig ist. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat).

Ergebnisse der Ermittlungen

Der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY wurde vor der Durchführung nicht angemeldet, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der BWB vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben wurden.

Die Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, ein Zusammenschlussvorhaben vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu 10% des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Einvernehmliche Verfahrensbeendigung

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook umfassend mit der BWB, stellte der BWB umfangreiche Unterlagen zur Verfügung und erteilte zum Austausch mit anderen Behörden entsprechende Waiver of Confidentiality. Facebook akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat an die BWB mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) heran.

Ein Settlement ermöglicht betroffenen Unternehmen eine zügige und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Die Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20% berücksichtigt werden. Ein Settlement kommt für alle Verfahren wegen Verstößen gegen das Kartellgesetz oder das europäische Wettbewerbsrecht in Betracht.

Auf Grundlage des Anerkenntnisses von Facebook hat die BWB am 04.06.2021 die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt, welches auf Grundlage des anerkannten Sachverhalts eine Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße zu treffen hat. Facebook hat die Angemessenheit der von der BWB beantragten Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro anerkannt.

Die BWB kooperiert mit anderen Behörden, ua der britischen CMA in diesem Verfahren. National wurde neben einer engen Abstimmung mit dem Bundeskartellanwalt insb mit der RTR im Rahmen der gemeinsamen Digital Task Force zusammengearbeitet.

Der Zusammenschluss wird in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.