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BWB stellt Antrag auf Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Bureau van Dijk Editions Electroniques Sarl im Bereich des Vertriebs von Abonnements für Datenbanken für Unternehmensinformationen

Die BWB stellte am 27.11.2025 einen Antrag auf Feststellung einer Zuwiderhandlung im Bereich des Vertriebs von Abonnements für Datenbanken für Unternehmensinformationen gegen Bureau van Dijk Editions Electroniques Sarl (iF "BvD") beim Kartellgericht. Die BWB erkennt BvD den Kronzeugenstatus zu.

Zuwiderhandlungen

BvD nahm an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen und Kundenaufteilungen im Bereich des Vertriebs von Abonnements für Datenbanken für Unternehmensinformationen teil. Ferner kam es zu kartellrechtswidrigem Informationsaustausch. Die Gesamtzuwiderhandlung fand im gesamten Bundesgebiet Österreichs im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis 06.09.2019 statt. Ein weiteres Unternehmen war an den Zuwiderhandlungen beteiligt. Das Ermittlungsverfahren gegen dieses Unternehmen ist derzeit noch bei der BWB anhängig

Kooperation und Kronzeugenstatus

BvD hat bei der BWB einen Kronzeugenantrag gestellt und in weiterer Folge umfassend mit der BWB kooperiert, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. In diesem Zusammenhang hat BvD auch ein Anerkenntnis abgegeben und den Sachverhalt, wie von der BWB ermittelt, außer Streit gestellt. Aufgrund der umfassenden Zusammenarbeit mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms wurde von der Beantragung einer Geldbuße abgesehen und beim Kartellgericht nur die Feststellung einer Zuwiderhandlung beantragt.

Kronzeugenregelung und Absehen von der Verhängung einer Geldbuße

Die BWB kann für ein Unternehmen eine geminderte Geldbuße beantragen oder gänzlich von einem Antrag auf Verhängung einer Geldbuße absehen. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen aktiv bei der Aufdeckung eines Kartells mitarbeitet. Dabei ist besonders wesentlich, dass die Kooperation wahrheitsgemäß, uneingeschränkt und zügig erfolgt. (Weitere Informationen sind hier zu finden: Kronzeugenregelung).