Jahresbericht Unlautere Handelspraktiken 2025
Im Jahr 2025 war die BWB erneut aktiv, um gegen unfaire Handelspraktiken vorzugehen. Weiters gab es interessante Rechtsentwicklungen.
„Unfaire Handelspraktiken schwächen das Vertrauen in die gesamte Lieferkette und treffen besonders jene, die am Anfang der Wertschöpfung stehen. Als Wettbewerbsbehörde setzen wir uns konsequent für klare Regeln und deren wirksame Durchsetzung ein. Unser Ziel ist eine faire Wertschöpfungskette, in der Unternehmen auf Augenhöhe wirtschaften können.“, erklärt Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der BWB.
Die BWB kooperiert bei der Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken eng mit dem Fairness-Büro, einer Erstanlaufstelle für Lieferantinnen und Lieferanten, die von unlauteren Handelspraktiken betroffen sind und tauscht sich mit diesem regelmäßig über aktuelle Entwicklungen aus. Das Fairnessbüro veröffentliche heute ebenfalls seinen Tätigkeitsbericht 2025.
Ermittlungen nach dem Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz im Jahr 2025
Die BWB kann Ermittlungen aufnehmen und bei einem Verstoß Anträge auf die Verhängung einer Geldbuße iHv bis zu EUR 500.000 beim Kartellgericht beantragen.
Derzeit sind drei Verfahren auf Grundlage des Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG) vor dem Kartellgericht anhängig:
• Verlangen eines Bonus zur Finanzierung digitaler Absatzkanäle (Pressemitteilung vom 06.03.2025)
• Zahlungsverzug gegenüber Obstbauern (Pressemitteilung vom 26.02.2024)
• Forderung von Zahlungen zur Unterstützung eines unternehmensinternen Transformationsprozesses (Pressemitteilung vom 10.11.2023)
Ermittlungen im Molkereimarkt
Die Bundeswettbewerbsbehörde erhielt mehrere Beschwerden wegen des Verdachts auf einseitige Änderungen von Liefervereinbarungen. Hier sollen im Zuge der Einführung von Tierwohlstandards mit landwirtschaftlichen Milchviehbetrieben Liefervereinbarungen einseitig geändert worden sein. Derzeit laufen die Erhebungen zum Sachverhalt. Im Rahmen der Verfahren stellte sich auch die Frage der Anwendbarkeit der Unfair-Trade-Practices-Regeln auf genossenschaftlich organisierte Molkereien. Dazu wurde die Europäische Kommission um Auskunft ersucht. Die rechtliche Einschätzung der Kommission wird in den laufenden Ermittlungen berücksichtigt.
Ermittlungen Zentrallager eines Lebensmitteleinzelhändlers
Ein weiteres Verfahren betraf möglichen Zusatzkosten im Zusammenhang mit der Belieferung eines Zentrallagers eines Lebensmitteleinzelhändlers. In diesem Fall erhärteten sich der Verdacht allerdings nicht. Befragungen ausgewählter Lieferantinnen und Lieferanten ergaben keine Hinweise auf Druckausübung oder Repressalien. Da kein Verstoß gegen das FWBG festgestellt werden konnte, wurde das Verfahren im Februar 2026 eingestellt.
Zuständigkeit der BWB
Die BWB ist seit 2022 zuständig für Ermittlungen betreffend Verstöße gegen das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG). Dieses schützt Lieferantinnen und Lieferanten von Lebensmittel- und Agrarprodukten vor unfairen Handelspraktiken wie bspw. einseitigen Vertragsänderungen, Forderungen von ungerechtfertigten Zahlungen oder bspw. Zahlungen für unverschuldeten Qualitätsverlust.
Die BWB kann Ermittlungen aufnehmen und bei einem Verstoß Anträge auf die Verhängung einer Geldbuße iHv bis zu EUR 500.000 beantragen. Seit in Kraft treten des Gesetzes, verfolgt die BWB Verstöße mit hoher Priorität.
Aktuelle Rechtsentwicklungen
Im Jahr 2025 war die Tätigkeit der BWB stark von grundlegenden Auslegungsfragen hinsichtlich des FWBG geprägt. Außerdem entwickelte sich der europäische Rechtsrahmen weiter.
Alle eingebrachten Anträge auf Grundlage des FWBG waren von Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof betroffen.
Dabei ging es um:
• zwei Fälle zu Zahlungen ohne Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmitteln
• ein Verfahren wegen verspäteter Zahlungen an zwei Obstbauern
Durch die Vorlagefragen an den EuGH wurden diese Verfahren unterbrochen. In einem der beiden Vorabentscheidungsverfahren (C-311/24) entschied der EuGH im Jänner 2026 (siehe Pressemitteilung vom 23.02.2026).
Im Dezember 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Evaluierungsbericht zur UTP-Richtlinie. Die BWB war an diesem Prozess beteiligt (unter anderem durch Konsultationen und Expertengruppen). Die Kommission sieht erste positive Entwicklungen bei der Bekämpfung unlauterer Praktiken, erkennt aber auch Verbesserungsbedarf.
Genannt werden insbesondere:
• der „Angstfaktor“ bei Lieferantinnen und Lieferanten Beschwerden einzubringen
• die Notwendigkeit, dass Behörden stärker von sich aus tätig werden können,
• Unterschiede bei Umsetzung und Durchsetzung in den Mitgliedstaaten,
• sowie mögliche neue unlautere Praktiken im Zusammenhang mit Marktveränderungen.
Die BWB beteiligte sich am Konsultationsprozess.
Bereits im Dezember 2024 hatte die Kommission einen Entwurf für eine EU-Verordnung zur besseren Zusammenarbeit der zuständigen Behörden in grenzüberschreitenden Fällen veröffentlicht. Dieser wurde im Februar 2026 vom Europäischen Parlament angenommen.