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BWB kann Weitergabe der Abgabensenkung prüfen: Umsatzsteuer fällt für Frauenhygieneartikel und bestimmte Verhütungsmittel

Mit Wirksamkeit ab 01.01.2026 entfällt in Österreich die Umsatzsteuer auf bestimmte Menstruations- und Hygieneartikel für Frauen sowie auf Verhütungsmittel. Die neue Regelung wurde im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 beschlossen.

Bisher galten für Menstruations- und Hygieneprodukte wie Tampons, Binden, Slipeinlagen und Menstruationstassen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von zehn Prozent. Ab 2026 wird dieser Steueransatz vollständig aufgehoben. Die Lieferungen dieser Waren sind dann umsatzsteuerfrei. Gleiches gilt für eine Reihe von Verhütungsmitteln. 

Die Maßnahme zielt darauf ab, die finanzielle Belastung für Konsumentinnen und Konsumenten zu reduzieren und den Zugang zu Gesundheits- und Hygienegütern zu erleichtern. 

Händlerinnen und Händler müssen Ihre Warenwirtschaftssysteme anpassen, damit künftig ein Umsatzsteuersatz von 0 % auf die betroffenen Produktgruppen angewendet wird. 

Die BWB kann eine Branchenuntersuchung einleiten, wenn die Umstände vermuten lassen, dass die Weitergabe von Abgabesenkungen missachtet werden. 

Branchenuntersuchungen

Allgemeine Untersuchungen eines Wirtschaftszweiges (Branchenuntersuchung), können von der BWB durchgeführt werden, sofern die Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb in dem betreffenden Wirtschaftszweig eingeschränkt oder verfälscht ist. Die BWB kann gem § 2 Abs 1 Z 6 WettbG seit 2024 allgemeine Untersuchungen eines Wirtschaftszweiges allerdings auch dann durchführen, sofern die Umstände vermuten lassen, dass eine Missachtung der verpflichteten Weitergabe von Abgabensenkungen gemäß § 7 Preisgesetz vorliegt. Der Wegfall der Umsatzsteuer stellt eine solche dar.