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BWB brachte umfassende Stellungnahme zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz-Entwurf, Energiearmuts-Definitions-Gesetz sowie zur Änderung des Energie-Control-Gesetzes ein

Am 7.7.2025 wurden das geplante Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz sowie Änderung Energie-Control-Gesetz als Begutachtungsentwurf veröffentlicht.

Stellungnahme der BWB zum ElWG 2025

Die BWB hat eine umfangreiche Stellungnahme zu den neuen Gesetzesentwürfen abgegeben. Diese bezieht die Ergebnisse des Abschlussberichtes der von der BWB und der E-Control durchgeführten Untersuchung des Energiesektors (Energie Taskforce) ein.

Generell adressiert der Entwurf des ElWG viele der von der Energie Taskforce identifizierten Problembereiche und ist daher in seiner Stoßrichtung zu begrüßen. Die Bundeswettbewerbsbehörde sieht in einigen Punkten noch Verbesserungsbedarf und weist auf weitere entscheidende vom Entwurf noch nicht adressierte Empfehlungen der Energie Taskforce hin, die noch nicht Eingang in das vorliegende Gesetzespaket gefunden haben.

Angelehnt an die Ergebnisse des Abschlussberichts der Energie Taskforce enthält die Stellungnahme der BWB insbesondere folgende Empfehlungen:

Empfehlung 1 „Transparente Tarife & Produkte“

Positiv zu bewerten ist:

Die neuen Transparenzvorschriften verlangen, dass Lieferantinnen und Lieferanten die Gründe für Preisänderungen offenlegen müssen, etwa gestiegene Beschaffungskosten oder neue Abgaben. Durch ausreichende Transparenz können Verbraucherinnen und Verbraucher bessere Entscheidungen treffen und ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn Preiserhöhungen unangemessen erscheinen. Dies erschwert nachteilige Vertragsänderungen, was wiederum den fairen Wettbewerb fördert.

Ebenfalls positiv zu bewerten ist die verpflichtende jährliche aktive Information über die Möglichkeit eines Lieferantenwechsels. Dies könnte für Endkundinnen und Endkunden einen Anreiz zum Wechsel darstellen.

Ein Monitoring von Entgeltänderungsklauseln durch die E-Control ist zu befürworten. Die BWB empfiehlt jedoch, diese Regeln bereits bei EVUs, welche 20.000 Zählpunkte versorgen, eingreifen zu lassen, da bei der derzeit vorgesehenen Grenze von 50.000 Zählpunkten z.B. wesentliche Stadtwerke nicht erfasst wären.

Zudem wird empfohlen, die Energieunternehmen ebenfalls zu verpflichten, die Gewinnmargen im Rahmen des Preismonitorings offenzulegen.

Folgendes sieht die BWB kritisch:

Durch das geplante unmittelbar auf dem Gesetz beruhende Preisänderungsrecht gegenüber der bisherigen vertragsrechtlichen Lösung, sieht die BWB keine Vorteile, weil dadurch die Klauselkontrolle entfällt und keine Verbesserung der Verbraucherrechte eintritt.

Klar abzulehnen ist die Rechtsfolge in § 21 Abs 5 ElWG, wonach anstelle einer unangemessenen Entgeltänderung eine angemessene Entgeltänderung tritt. Diese Regelung bietet keinen Anreiz für Lieferantinnen und Lieferanten, rechtskonforme Entgelterhöhungen festzulegen und kann zu nachteiligen Vertragsgestaltungen für Endkundinnen und Endkunden führen, weil Sanktionen fehlen.

Weiters empfiehlt die BWB, eine monatliche Rechnung (mit Opt-out-Möglichkeit zugunsten einer Jahresrechnung), wie sie noch im ELWG-Entwurf 2024 enthalten war, als Standardfall bei allen Lieferverträgen (und nicht nur bei jenen mit dynamischen Energiepreisen) vorzusehen.

Empfehlung 2 „Offenlegung & Kontrolle“

Eine Empfehlung der Taskforce lautete, dass Beschaffungsstrategien und Margen in Krisenzeiten offenzulegen sind, um Preisverwerfungen nachvollziehbar zu machen. Positiv zu bewerten ist, dass Energieunternehmen nunmehr im Rahmen der Kontrolle des Risikomanagements verpflichtet werden sollen, Lieferverpflichtungen, Preiszusagen und -garantien sowie die Energiebeschaffung auf Großhandelsebene der E-Control vorzulegen.

Dies gilt auch für die vorgesehene Weiterleitung der Empfehlungen der E-Control zu den Standardprodukten der EVU an die BWB jedenfalls dann, wenn im Rahmen der Monitoringaufgaben Hinweise auf Preisabsprachen, marktverzerrende Produktangebote oder ähnliche Praktiken aufscheinen. Die BWB sieht es als notwendig an, den Informationsaustausch sachlich zu erweitern und nicht bloß auf eine jährliche, sondern anlassfallbezogene Basis zu stellen. 

Empfehlung 3 „Rechtliche Absicherung“

Die Energie Taskforce empfahl in diesem Zusammenhang, das ElWG rasch zu verabschieden und auch Krisenregelungen rechtlich abzusichern. Die BWB begrüßt in diesem Sinne, dass der neue, umfassende ElWG Entwurf bereits in Begutachtung ist und würde eine baldige Verabschiedung begrüßen.

Die noch ausständige Erarbeitung von Krisenregelungen sollte rasch folgen.

Empfehlung 4 „Kreuzbeteiligungen begrenzen“

Die BWB und E-Control haben in ihrer Untersuchung die Kreuzbeteiligungen zwischen EVUs kritisiert, weil diese zu einer intensiven strukturellen Verflechtung der Marktakteure führen, welche sich wettbewerbshemmend auswirkt. Das wiederum verringert Preiskonkurrenz und erleichtert eine Koordinierung zwischen den Anbietern. Es ist daher notwendig, auf eine generelle Reduktion bzw. Auflösung der Kreuzbeteiligungen hinzuwirken sowie weitere Verflechtungen hintanzuhalten.

Das Problem der Kreuzbeteiligungen wurde in diesem Gesetzesentwurf gar nicht aufgegriffen. Die BWB empfiehlt für den Energiesektor als ersten Schritt eine fusionskontrollrechtliche Sonderprüfungspflicht für sämtliche Neuerwerbe und Umstrukturierungen von Beteiligungen auch unterhalb der derzeit bestehenden Aufgriffsschwellen für Zusammenschlussanmeldungen.

Empfehlung 5 „Lehren aus der Krise“

Die BWB empfiehlt, Lehren aus der Krise zu ziehen, somit insbesondere Sicherheit in vertragslosen Situationen herbeizuführen und dafür zu sorgen, dass jede Konsumentin und jeder Konsument zu marktbasierten Konditionen nach Vertragskündigung weiterversorgt wird.

An dieser Stelle merkt die BWB nochmals an, dass der Entwurf keine Krisenmechanismen nach europäischem Vorbild vorsieht.

Im Hinblick auf Krisenzeiten weist die BWB auch noch auf einen – nicht im ElWG abgebildeten – wichtigen Aspekt hin, nämlich auf die Notwendigkeit der Verlängerung der Geltungsdauer des mit 31.12.2027 auslaufenden Bundesgesetzes zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Fall von marktbeherrschenden Energieversorgern.

Details und weitere Empfehlungen zur Grundversorgung und Bürgerenergieprojekten finden Sie in der Stellungnahme der BWB.
 

Weiterführende Informationen zur Untersuchung des Energiemarktes gemeinsam mit der E-Control:
Erster Zwischenbericht Juni 2023
Zweiter Zwischenbericht August 2024
Abschlussbericht Juni 2025