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Bundeswettbewerbsbehörde schließt Ermittlungen ab und stellte Anträge an das Kartellgericht im Bereich Sicherheitsdienstleistungen gegen zwei Unternehmen

Die BWB stellte am 24.01.2025 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH sowie die Securitas AB („Securitas“) iHv EUR 540.000. Gegen die G4S Secure Solutions GmbH („G4S“) stellte die BWB einen Antrag auf Feststellung einer Zuwiderhandlung. Die BWB erkennt G4S den Kronzeugenstatus zu.

Ermittlungen der BWB

Aufgrund einer Beschwerde hat die BWB Ermittlungen wegen kartellrechtswidriger Absprachen bei Ausschreibungen im Bereich der personellen Sicherheitsdienstleistungen durchgeführt. Die Ermittlungen ergaben, dass Securitas und G4S das Angebotsverhalten bei drei privaten Ausschreibungen vorab abstimmten. Dabei wurden wettbewerbsrelevante und strategische Informationen im Hinblick auf Angebotspreise ausgetauscht, um die betroffenen Auftraggeber zur Annahme eines bestimmten Angebotes zu bewegen. Die Zuwiderhandlung betraf den Zeitraum August 2019 bis Dezember 2022.

Securitas - Kooperation

Securitas kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis über die Zuwiderhandlung ab. Die BWB beantragte daher eine geminderte Geldbuße beim Kartellgericht.  

G4S - Kronzeugenstatus

G4S hat bei der BWB einen Kronzeugenantrag gestellt und in weiterer Folge umfassend mit der BWB kooperiert, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Aufgrund der umfassenden Zusammenarbeit mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms wurde von der Beantragung einer Geldbuße abgesehen und beim Kartellgericht nur die Feststellung einer Zuwiderhandlung beantragt.

Kronzeugenregelung

Die BWB kann gänzlich von einem Antrag auf Verhängung einer Geldbuße absehen oder eine  geminderte Geldbuße bei einem Unternehmen mit Kronzeugenstatus beantragen. Voraussetzung für den Kronzeugenstatus ist, dass das Unternehmen aktiv bei der Aufdeckung eines Kartells mitarbeitet. Dabei ist besonders wesentlich, dass die Kooperation wahrheitsgemäß, uneingeschränkt und zügig erfolgt. Weitere Informationen sind hier zu finden: Kronzeugenregelung.