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Baukartell-Update: Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB Geldbuße in Höhe von EUR 98.000 gegen Malaschofsky

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht eine Geldbuße in der Höhe von EUR 98.000 gegen die Franz Malaschofsky Gesellschaft m.b.H. Nfg KG, die Malaschofsky Beteiligungsgesellschaft m.b.H., und die Franz Malaschofsky Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co KG (iF gemeinsam „Malaschofsky“), wegen der Teilnahme an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung als Nebenbeteiligte in Niederösterreich verhängt.

Die Bundeswettbewerbsbehörde brachte am 16.09.2024 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen Malaschofsky beim Kartellgericht ein (Pressemitteilung vom 18.09.2024). Das Kartellgericht hat hierauf am 25.11.2024 über Malaschofsky die beantragte Geldbuße verhängt. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Malaschofsky nahm - entsprechend ihrer regionalen Tätigkeitsschwerpunkte - unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen bzw Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Tiefbau in Niederösterreich im Zeitraum von zumindest Februar 2003 bis Mai 2017 als Nebenbeteiligte teil. Diese unmittelbaren kartellrechtswidrigen Handlungen von Malaschofsky sind Teil einer das gesamte österreichische Bundesgebiet betreffenden Zuwiderhandlung, an welcher die beteiligten Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß teilnahmen.

Malaschofsky kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab. Die BWB beantragte daher eine geminderte Geldbuße. Im Rahmen der Geldbußenbemessung wurde unter Einbindung des Bundeskartellanwalts auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt.

Hintergrund

Das aufgedeckte Kartell betrifft den Wirtschaftszweig der Bauwirtschaft, wobei schwerpunktmäßig der Bereich Straßenbau betroffen ist.

Die Zuwiderhandlung betrifft das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Betroffen sind sowohl öffentliche aber auch private Auftraggeber. Es handelt sich um eine große Anzahl an Bauvorhaben und dauern die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde noch an. Teilweise wurden die Verfahren auch bereits rechtskräftig abgeschlossen.

Im Rahmen der Zuwiderhandlung wurden zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen getroffen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so unter anderem Marktanteile zu sichern und eine entsprechende Kapazitätsauslastung zu erhalten. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, kam es zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen, den Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben, sowie vereinzelt zur Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften.

Unter anderem wurde zwischen den beteiligten Unternehmen etwa der Ausschreibungsgewinner, der abzugebende Preis und die Abgabe von „Deckangeboten“ vereinbart bzw. festgelegt, dass bestimmte Mitbewerber überhaupt kein Angebot legen sollten.

FAQ Baukartell Update Jänner 2025

Weiterführende Informationen und Entwicklungen im Baukartell können Sie in dem FAQ Baukartell Update Jänner 2025 finden.

Geldbußen nach dem Kartellgesetz

Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.