Das Unternehmen nahm im Zeitraum von zumindest September 2012 bis April 2017 im Burgenland an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern teil. Konkret handelte es sich um öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hochbau. Auf Antrag der BWB verhängte das Kartellgericht eine Geldbuße iHv EUR 45.000. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Kienzl kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab. Die BWB beantragte daher, unter besonderer Berücksichtigung der Nebenbeteiligung, der vergleichsweise kleinen Unternehmensgröße sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine geminderte Geldbuße.
Allgemein zu den Ermittlungen der BWB in der österreichischen Bauwirtschaft
Das aufgedeckte Kartell betrifft den Wirtschaftszweig der Bauwirtschaft.
Die Zuwiderhandlung betrifft das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Betroffen sind sowohl öffentliche als auch private Auftraggeber. Es handelt sich um eine große Anzahl an Bauvorhaben und dauern die Ermittlungen der BWB noch an. Größtenteils wurden die Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen.
Im Rahmen der Zuwiderhandlung wurden zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen getroffen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so unter anderem Marktanteile zu sichern und eine entsprechende Kapazitätsauslastung zu erhalten. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, kam es zu insbesondere Preisabsprachen, Marktaufteilungen sowie dem Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben.
Unter anderem wurde zwischen den beteiligten Unternehmen etwa der Ausschreibungsgewinner, der abzugebende Preis und die Abgabe von „Deckangeboten“ vereinbart bzw. festgelegt, dass bestimmte Mitbewerber überhaupt kein Angebot legen sollten.
FAQ Baukartell Update Oktober 2025
Weiterführende Informationen und Entwicklungen im Baukartell können Sie im FAQ Baukartell Update Oktober 2025 finden.
Geldbußen nach dem Kartellgesetz
Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.
Geschäftszahl Kartellgericht: 127 Kt 4/25p