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Baukartell-Update: BWB beantragt die Verhängung von Geldbußen gegen sechs Unternehmen betreffend Hochbauprojekte im Burgenland

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat im Rahmen ihrer voranschreitenden Ermittlungen in der österreichischen Bauwirtschaft am 28.03.2025 insgesamt sechs weitere Anträge auf Verhängung von Geldbußen beim Kartellgericht eingebracht. Die Geldbußenanträge richten sich gegen (i) Eibel Bau GmbH („Eibel“), (ii) Gartner-Schiener Bau GesmbH („GS-Bau“), (iii) Dipl. Ing. Adalbert Kienzl Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG sowie Dipl. Ing. Adalbert Kienzl Baugesellschaft m.b.H (gemeinsam „Kienzl“), (iv) Neumayer BAU Ges.m.b.H. („Neumayer“), (v) Pfnier & Co GmbH („Pfnier“) und (vi) Schwartz Bauunternehmen GmbH („Schwartz-Bau“).

Die Unternehmen nahmen – entsprechend ihrer regionalen Tätigkeitsschwerpunkte – in unterschiedlichem Ausmaß unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen bzw Preisabstimmungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hochbau im Burgenland in jeweils unterschiedlicher zeitlicher Ausprägung teil.

Diese unmittelbaren kartellrechtswidrigen Handlungen sind Teil einer das gesamte österreichische Bundesgebiet betreffenden Zuwiderhandlung. Ziel dieser Gesamtzuwiderhandlung war es, den Wettbewerb zu minimieren oder auszuschließen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so Marktanteile zu sichern.

Die jeweilige konkrete Teilnahme der erwähnten Unternehmen an kartellrechtswidrigen Handlungen betraf ausschließlich Hochbauprojekte im Burgenland. Den Unternehmen wurden vom jeweiligen Initiator der Absprache bei einer Vielzahl an Bauvorhaben nach bilateralem Kontakt Deckangebote übermittelt, welche die Unternehmen beim Auftraggeber im eigenen Namen abgaben. Die Übermittlung von Deckangeboten zielte darauf ab, die Auftragserteilung an einen zuvor bestimmten Bieter, der beinahe ausschließlich keines der hier gegenständlichen Unternehmen war, sicherzustellen. Gleichzeitig ermöglichte sie den beteiligten Unternehmen die zeitlichen und finanziellen Ressourcen für die Angebotserstellung zu reduzieren und zukünftige Einladungen durch die ausschreibende Stelle sicherzustellen.

Aufgrund der geringeren Intensität sowie der eingeschränkteren räumlichen und zeitlichen Ausprägung waren alle genannten Unternehmen als Nebenbeteiligte zu betrachten.

Alle sechs Unternehmen kooperierten jeweils außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gaben in diesem Zusammenhang umfassende Anerkenntnisse für die Verfahren vor dem Kartellgericht ab. Die BWB beantragte daher, unter besonderer Berücksichtigung der Nebenbeteiligung, der vergleichsweise kleinen Unternehmensgröße sowie der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geminderte Geldbußen. Konkret beantragte die BWB die Verhängung von EUR 26.000 gegen Eibel, EUR 115.000 gegen GS-Bau, EUR 45.000 gegen Kienzl, EUR 90.000 gegen Neumayer, EUR 495.000 gegen Pfnier sowie EUR 140.000 gegen Schwartz-Bau.

Hintergrund

Das aufgedeckte Kartell betrifft den Wirtschaftszweig der Bauwirtschaft.

Die Zuwiderhandlung betrifft das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Betroffen sind sowohl öffentliche aber auch private Auftraggeber. Es handelt sich um eine große Anzahl an Bauvorhaben und dauern die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde noch an. Teilweise wurden die Verfahren auch bereits rechtskräftig abgeschlossen.

Im Rahmen der Zuwiderhandlung wurden zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen getroffen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so unter anderem Marktanteile zu sichern und eine entsprechende Kapazitätsauslastung zu erhalten. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, kam es zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen, den Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben, sowie vereinzelt zur Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaf-ten.

Unter anderem wurde zwischen den beteiligten Unternehmen etwa der Ausschreibungsgewinner, der abzugebende Preis und die Abgabe von „Deckangeboten“ vereinbart bzw. festgelegt, dass bestimmte Mitbewerber überhaupt kein Angebot legen sollten.

FAQ Baukartell Update April 2025

Weiterführende Informationen und Entwicklungen im Baukartell können Sie in dem FAQ Baukartell Update April 2025 finden.

Geldbußen nach dem Kartellgesetz

Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.