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Baukartell-Update: BWB beantragt die Verhängung einer Geldbuße gegen Bauunternehmung Pusiol GmbH

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat im Rahmen ihrer voranschreitenden Ermittlungen in der österreichischen Bauwirtschaft am 14.07.2025 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße iHv EUR 130.000 gegen Bauunternehmung Pusiol GmbH (idF „Pusiol“) beim Kartellgericht eingebracht.

Pusiol nahm – entsprechend des regionalen Tätigkeitsschwerpunkts des Unternehmens – unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen bzw Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Bauausschreibungen in Niederösterreich teil.

Die unmittelbaren kartellrechtswidrigen Handlungen von Pusiol sind Teil eines das gesamte österreichische Bundesgebiet betreffenden Zuwiderhandlung, an welcher die beteiligten Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß (räumlichen und zeitlichem) teilnahmen. Die abgesprochenen Bauvorhaben betreffen Tief- als auch den Hochbau, wobei insbesondere der Straßenbau eine besonders wichtige Rolle einnahm. Ziel dieser Verhaltensweisen war es, den Wettbewerb zu minimieren oder auszuschließen um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so Marktanteile zu sichern. Gegen Pusiol wurde aufgrund der Teilnahme als Nebenbeteiligte nunmehr die Verhängung einer Geldbuße iHv EUR 130.000 beim Kartellgericht beantragt.

Pusiol kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab. Die BWB beantragte daher eine geminderte Geldbuße. Im Rahmen der Geldbußenbemessung wurde auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt.

Hintergrund

Das aufgedeckte Kartell betrifft den Wirtschaftszweig der Bauwirtschaft, wobei schwerpunktmäßig der Bereich Straßenbau betroffen ist.

Die Zuwiderhandlung betrifft das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Betroffen sind sowohl öffentliche aber auch private Auftraggeber. Es handelt sich um eine große Anzahl an Bauvorhaben. Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde dauern noch an. Teilweise wurden die Verfahren auch bereits rechtskräftig abgeschlossen.

Im Rahmen der Zuwiderhandlung wurden zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen getroffen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so unter anderem Marktanteile zu sichern und eine entsprechende Kapazitätsauslastung zu erhalten. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, kam es zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen, den Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben, sowie vereinzelt zur Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften.

Unter anderem wurde zwischen den beteiligten Unternehmen etwa der Ausschreibungsgewinner, der abzugebende Preis und die Abgabe von „Deckangeboten“ vereinbart bzw. festgelegt, dass bestimmte Mitbewerber überhaupt kein Angebot legen sollten. 

FAQ Baukartell Update Juli 2025

Weiterführende Informationen und Entwicklungen im Baukartell können Sie in dem FAQ Baukartell Update Juli 2025 finden.

Geldbußen nach dem Kartellgesetz

Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.