Die Bundeswettbewerbsbehörde brachte am 02.04.2024 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen Bodner beim Kartellgericht ein (Pressemitteilung vom 03.04.2024). Das Kartellgericht hat hierauf am 28.05.2024 über Bodner die beantragte Geldbuße verhängt.
Bodner nahm im Zeitraum von zumindest Dezember 2010 bis Juli 2015 in Tirol an Preisabsprachen und/oder Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern als Nebenbeteiligte unmittelbar teil.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Bodner kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab. Die Bundeswettbewerbsbehörde beantragte daher eine geminderte Geldbuße.
Hintergrund
Das aufgedeckte Kartell betrifft den Wirtschaftszweig der Bauwirtschaft, wobei schwerpunktmäßig der Bereich Straßenbau betroffen ist.
Die Zuwiderhandlung betrifft das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Betroffen sind sowohl öffentliche aber auch private Auftraggeber. Es handelt sich um eine große Anzahl an Bauvorhaben und dauern die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde noch an. Teilweise wurden die Verfahren auch bereits rechtskräftig abgeschlossen.
Im Rahmen der Zuwiderhandlung wurden zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen getroffen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so unter anderem Marktanteile zu sichern und eine entsprechende Kapazitätsauslastung zu erhalten. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, kam es zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen, den Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben, sowie vereinzelt zur Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften.
Unter anderem wurde zwischen den beteiligten Unternehmen etwa der Ausschreibungsgewinner, der abzugebende Preis und die Abgabe von „Deckangeboten“ vereinbart bzw. festgelegt, dass bestimmte Mitbewerber überhaupt kein Angebot legen sollten.
FAQ Baukartell Update August 2024
Weiterführende Informationen und Entwicklungen im Baukartell können Sie in dem FAQ Baukartell Update August 2024 finden.
Geldbußen nach dem Kartellgesetz
Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.