Über Antrag der BWB (siehe Pressemitteilung vom 22.02.2023) wurde vom Kartellgericht nunmehr antragsgemäß über Pittel + Brausewetter wegen der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellrecht in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Österreich im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 eine Geldbuße von EUR 4,81 Mio verhängt (GZ 26Kt 3/23w).
Pittel + Brausewetter hatte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB kooperiert. Im Rahmen von Settlement-Gesprächen mit der BWB und dem Bundeskartellanwalt hatte Pittel + Brausewetter ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Die BWB hatte daher eine geminderte Geldbuße beantragt. Die unter unmittelbarer Beteiligung von Pittel + Brausewetter betroffenen Projekte beziehen sich insbesondere auf die Bundesländer NÖ, Wien und das Burgenland.
Bisherige Ermittlungen der BWB in der Bauwirtschaft
Im Rahmen des Baukartells trafen zahlreiche Unternehmen Absprachen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Bauaufträgen zu verhelfen und so Marktanteile und Margen zu sichern. Das Kartell umfasste das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Im Frühjahr 2017 hatte die BWB im Rahmen ihrer Ermittlungen in der Bauwirtschaft gemeinsam mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei u.a. umfangreiches Datenmaterial sichergestellt.
Im Herbst 2019 ergingen die ersten Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die betroffenen Unternehmen. Dabei handelt es sich um einen förmlichen Schritt der BWB, mit dem die Unternehmen schriftlich über die vorliegenden Beschwerdepunkte in Kenntnis gesetzt wurden. Gegen zahlreiche weitere beteiligte Unternehmen laufen derzeit noch Ermittlungen. Gegen mehrere Unternehmen wurden bereits Geldbußen vom Kartellgericht verhängt. Mehrere Verfahren sind vor dem Kartellgericht noch anhängig.
Geldbußen nach dem Kartellgesetz
Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.
Aktuelle Informationen zu den Ermittlungen und Gerichtsverfahren im Baukartell finden Sie in unserem FAQ Baukartell Juli 2023.