Home » News » Detail

Abfallwirtschaftskartell Update: Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB eine Geldbuße iHv EUR 175.000 gegen die Huber Entsorgungsgesellschaft m.b.H. Nfg. KG und Huber Abfallservice Verwaltungsgesellschaft m.b.H.

Auf Antrag der BWB hat das Kartellgericht eine Geldbuße in der Höhe von EUR 175.000 gegen die Unternehmen Huber Entsorgungsgesellschaft m.b.H. Nfg. KG und Huber Abfallservice Verwaltungsgesellschaft m.b.H. (iF „Huber“) wegen der Teilnahme an kartellrechtswidrigen Handlungen im Bereich der Abfallwirtschaft verhängt.

Zuwiderhandlungen von Huber
Huber nahm – im Rahmen ihres regionalen Tätigkeitsschwerpunktes – an Preisabsprachen, Marktaufteilungen und am Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen im Zeitraum von 2003 bis März 2021 in Kärnten teil. Die Zuwiderhandlungen von Huber waren Teil eines österreichweiten Kartells von zumindest Juli 2002 bis März 2021.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Kooperation von Huber
Huber kooperierte im Rahmen des Kronzeugenprogramms zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab. Aufgrund dieser Kooperation beantragte die BWB eine geminderte Geldbuße.

Hintergrundinformationen zu den Zuwiderhandlungen in der Abfallwirtschaft
Das aufgedeckte Kartell betrifft den Wirtschaftszweig Abfallwirtschaft.

Die Zuwiderhandlungen betrafen letztlich ganz Österreich, wenn auch einzelne Unternehmen nur regional daran teilnahmen und wurden in Gestalt von Preisabsprachen, Markt- und Kundenaufteilungen sowie Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen verwirklicht. Dadurch verhalfen sich die Unternehmen gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen, verringerten Unsicherheiten in Bezug auf ihr künftiges Geschäftsverhalten und sicherten so ihre Marktanteile. Durch Gebiets- und Kundenaufteilungen schufen die beteiligten Unternehmen ein ineinandergreifendes Konstrukt aus Kartellen, das letztlich ganz Österreich umfasste.

Gegen eine Vielzahl weiterer Unternehmen laufen die Ermittlungen der BWB noch. Das im Zuge von Hausdurchsuchungen 2021 und 2022 bei Unternehmen der Abfallwirtschaft gesicherte, umfangreiche Datenmaterial sowie die Kooperation am Kartell beteiligter Unternehmen im Rahmen des Kronzeugenprogramms unterstützen die Ermittlungsarbeit der BWB.

FAQ Abfallwirtschaft Juni 2025
Weiterführende Infos zu den bisherigen Ermittlungen der BWB in der Abfallwirtschaft finden Sie im FAQ Abfallwirtschaft Juni 2025.

Kronzeugenregelung und Absehen von der Verhängung einer Geldstrafe
Gemäß § 11b WettbG kann die BWB unter den dort genannten Voraussetzungen als Gegenleistung für die Mitwirkung eines Unternehmens an der Aufdeckung eines Kartells, die zu verhängende Geldbuße mindern oder davon Abstand nehmen, die Verhängung einer Geldbuße zu beantragen (Link Kronzeugenregelung).