1. Der Prüfungsantrag der Antragstellerin vom 13.6.2025 wird gemäß § 12 Abs 1 Z 1 KartG zurückgewiesen.
2. Das Zusammenschlussprüfungsverfahren ist beendet.
1. Der Prüfungsantrag der Antragstellerin vom 13.6.2025 wird gemäß § 12 Abs 1 Z 1 KartG zurückgewiesen.
2. Das Zusammenschlussprüfungsverfahren ist beendet.