Auf Antrag der BWB wurde über die Messezentrum Salzburg GmbH wegen unrichtiger und/oder irreführender Angaben im Zuge des Zusammenschlussverfahrens zu BWB/Z-6594, Messezentrum Salzburg GmbH/EAFINITY Beteiligungsverwaltungs GmbH, durch Unterlassen der Erläuterung in der Zusammenschlussanmeldung, dass mit dem Erwerb der EAFINITY Beteiligungsverwaltungs GmbH auch der Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an einem Wettbewerber und damit einhergehend wettbewerblich relevante Kontroll-, Einsichts- und Entsendungsrechte verbunden waren, gemäß § 29 Abs 1 Z 2 lit b KartG eine Geldbuße von EUR 65.000 verhängt.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Geschäftszahl des Kartellgerichts: 127 Kt 1/26y